Zu TOP 15 – letzter Absatz – wird mitgeteilt, dass das Gespräch mit Herrn Lichtenberger nunmehr stattgefunden habe und eine schriftliche Mitteilung des Amtes Probstei über den Gefährdungszustand des Gebäudes erfolgen könne.

 

Weiterhin wird zu TOP 8 angemerkt, dass die vorhandene Tragkraftspritze der Feuerwehr zwar im Jahr 1965 hergestellt worden sei, angeschafft habe die Gemeinde Fahren sie aber in den 1980er Jahren.

 

Weitere Anmerkungen werden nicht geäußert. Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.10.2015 wird mit den genannten Änderungen einstimmig genehmigt.

 

Der Vorsitzende gibt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.