Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und erläutert den Anpassungsbedarf.

 

Herr Cordts weist darauf hin, dass sich die alte Satzung auf das Gefahrhundegesetz bezog, das jetzt jedoch geändert sei, und keine per se gefährlichen Hunderassen mehr kenne. Ein Hund sei nur dann als gefährlich einzustufen, wenn dies im Einzelfall behördlich festgestellt worden sei. In der neuen Satzung beziehe man sich jetzt einfach auf Bundesrecht, um weiterhin gefährliche Hunderassen definieren zu können. Dies sei aus seiner Sicht so nicht einfach zu machen und führe zu einer Benachteiligung dieser Hundehalter. Hier habe er noch rechtlichen Klärungsbedarf. Im Übrigen wäre es für ihn auch interessant zu wissen, wie viele gefährliche Hunde es derzeit mit welchem Steueraufkommen gebe, und auch, wie viele Vorfälle mit Hunden es im Amtsbereich gegeben habe.

 

Frau Klein schlägt vor, die Angelegenheit zunächst zurückzustellen und in die Verwaltung zurückzugeben mit der Bitte um Prüfung.

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters soll die Angelegenheit bis zur Sitzung der Gemeindevertretung geprüft werden, um dort dann abschließend behandelt werden zu können.