Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der 1. Änderung der Satzung vom 18.06.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Stoltenberg.


Da das Gefahrhundegesetz des Landes Schleswig-Holstein mit Ablauf des Jahres außer Kraft tritt, ist eine satzungsrechtliche Bezugnahme auf dieses Gesetz folglich nicht mehr möglich. Stattdessen gilt das seit dem 26.06.2015 bestehende Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG). Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedarf zur Anpassung der gemeindlichen Hundesteuersatzung.  


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0