Sitzung: 26.11.2015 Finanzausschuss (bis 07.06.2023)
Vorlage: FAHRE/BV/061/2015
Der Vorsitzende stellt zunächst anhand einer Beamer-Präsentation den Nachtrag vor und erklärt die Notwendigkeit und den Sinn dieser Maßnahme, die bei wesentlicher Überschreitung einzelner Haushaltspositionen durch Gesetzgebung und Kommunalaufsicht verlangt werden. Da die wesentlichen Einnahmen der Gemeinde abhängig von Einwohnerzahl und Einkommen der Einwohner bestimmt werden, weist er hier auf die rückläufige Einwohnerentwicklung hin. Waren in 2010 noch 150 Einwohner gemeldet, waren es Ende März 2015 nur noch 129 Einwohner. Durch die veränderte Altersstruktur sind dauerhaft weniger Anteile aus der Einkommensteuer zu erwarten, während bei den Kosten für Kindergärten und Schulen steigende Tendenz zu beobachten ist. Verbesserungen auf der Einnahmenseite ergeben sich hauptsächlich aus den folgenden Positionen:
Plus 6.600 € aus den Zuweisungen aus den Einkommensteueranteilen
Plus 4.800 € aus den eingesparten Ausgaben für den Winterdienst des vergangenen milden Winters
Minus 1.500 € aus der geringeren Umlage für den Kreis Plön
Minus 2.500 € durch den Wegfall der Zweitwohnungssteuer
Minus Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen
Mehrausgaben für Schulen, Kindergärten, Feuerwehr und Stromkosten
Trotz der angeführten Veränderungen verschlechtert sich der Verwaltungskosten-Haushalt um 6400 € und kann nur durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 5.200 € ausgeglichen werden.
Damit steigen die Einnahmen/Ausgaben im Verwaltungshaushalt um 9.500 € auf 185.000 €
und die Einnahmen/Ausgaben im Vermögenshaushalt um 6.500 € auf 21.100 €
Nachdem keine weiteren Fragen zur derzeitigen Finanzsituation gestellt werden, verliest der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zum 1. Nachtragshaushalt 2015 der Gemeinde Fahren und bittet um Abstimmung per Handzeichen. Das Ergebnis sieht wie folgt aus:
Stimmberechtigte: |
2 |
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Ja-Stimmen: 2 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |