Die Bürgermeisterin stellt den Sachverhalt zum alten Feuerwehrgerätehaus folgt dar:

 

¾     Der Arbeitskreis Feuerwehr befasst sich am 28.10.2014 mit dem Neubau einer Fahrzeughalle. Im Mittelpunkt stehen hier die Größe der Halle und die möglichen Standorte. Zur Finanzierung werden ebenfalls erste Überlegungen angestellt (Verkauf des Grundstückes Göttsch-Hof 3 und Verkauf des alten Gerätehauses, sofern dieses nicht mehr benötigt werden sollte).

 

¾     In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.12.2014 wird der Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, mit dem das Ziel verfolgt wird, die neue Halle am Sportheim zu bauen.

 

¾     Der Arbeitskreis Feuerwehr befasst sich am 27.02.2015 mit dem Standort der neuen Halle am Sportheim. Es erfolgen die Planungen zur Halle, um eine Ausschreibung zu ermöglichen. Für die Finanzierung der neuen Halle einschließlich des Erwerbs eines Grundstückes und der Kosten für den Flächennutzungsplan wird der Verkauf des Grundstücks Göttsch-Hof 3 eingeplant, um so eine Reduzierung des Kreditvolumens erreichen zu können.

 

¾     Im Mai 2015 werden die Bauleistungen für die Herstellung der Fahrzeughalle ausgeschrieben.

 

¾     Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.06.2015 erfolgt die Auftragsvergabe.

 

¾     Am 17.09.2015 fasst der Umwelt- und Bauausschuss den Beschluss, der Gemeindevertretung zu empfehlen, das alte Feuerwehrgerätehaus weiterhin im Eigentum der Gemeinde Krummbek zu belassen. Begründet wird dies damit, dass der Lagerraum weiterhin benötigt wird. So kann beispielsweise der Gemeindearbeiter dort Reparaturen durchführen, da Strom und Licht vorhanden sind. Außerdem befindet sich der Stromzähler für die Straßenbeleuchtung im Gebäude. Die Feuerwehrsirene befindet sich auf dem Grundstück.

 

¾     In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.10.2015 erfolgt eine Beratung über die weitere Verwendung des alten Gerätehauses. Hierbei werden die Kosten ermittelt, die aus Anlass eines Verkaufs entstehen würden. Aus der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen ergibt sich, dass das Grundstück mit dem alten Feuerwehrgerätehaus zunächst weiterhin im Eigentum der Gemeinde verbleiben soll.

 

¾     Bisher hat es keinen Beschluss der Gemeindevertretung gegeben, das Grundstück zu verkaufen.

 

¾     Die Gemeinde mietet zurzeit eine Lagerfläche, um ihr Material unterzubringen. Dieser Mietvertrag kann möglicherweise in Zukunft gekündigt werden, weil der angemietete Lagerplatz nicht mehr benötigt werden wird.

 

Gemeindevertreter Dieter Trinker weist darauf hin, dass der Verbleib des Eigentums an dem Grundstück für die Gemeinde ein hohes finanzielles Risiko bedeutet, weil damit zu rechnen sei, dass in Zukunft erhebliche Investitionen erforderlich werden, um das Gebäude zu erhalten. Er regt daher einen Verkauf des Grundstücks an.

 

Die Gemeindevertretung kommt überein, dass nach Fertigstellung der neuen Fahrzeughalle darüber entschieden werden soll, wie mit dem Grundstück verfahren werden soll. Bis dahin sollen sich alle Gemeindevertreter Gedanken für eine mögliche Nutzung, die auch einen Verkauf einschließen kann, machen.