Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss zu fassen, das Flurstück 33/2 der Flur 2, Gemarkung Lutterbek, gemäß § 6 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 (1) Ziff. 4 Buchst. c) StrWG einzustufen.


Hauptausschussvorsitzender Gleue erläutert die Sitzungsvorlage mit dem Hinweis darauf, dass das Flurstück mit dem Denkmal bereits jetzt schon jedermann zugänglich ist, sodass ein Gemeingebrauch tatsächlich stattfinden kann.

 

Der Eigentümer Herr Dr. Stoltenberg hat seine Widmungszustimmung mit Erklärung vom 09.09.2015 gegeben.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0