Beschluss:

 

Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Das Aufstellungsverfahren wird auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VE-Plan gem. § 12 BauGB) umgestellt. Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 31 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/69 sowie ein Teilbereich des Flurstücks 86/70 der Flur 4“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Herr Kühle erläutert die Planaufstellung anhand einer Präsentation. Die Unterlagen liegen als Sitzungsvorlage vor.

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.

Der Beschluss erfolgt gem. Beschlussvorschlag.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0