Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu mit folgender Änderung zu beschließen.

 

 

Für die Kosten eines Abwasserbeseitigungskonzeptes sind unter der Gliederung 7000 im Verwaltungshaushalt 5.200 € zu veranschlagen. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus gesonderten Rücklagen der Abwasserbeseitigung.


Herr Hirsch erläutert den vorliegenden Haushaltsentwurf 2016.

 

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Krummbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 591.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 62.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) muss die Gemeinde Krummbek im kommenden Jahr mit einer Mindereinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von rund 25.000 EUR rechnen. Darüber hinaus werden die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Krummbek– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um 53.900 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 48).

 

Daher reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 38.700 € möglich. Hierzu wird die mit dem Nachtragshaushalt 2015 gebildete Finanzausgleichsrücklage vollständig aufgelöst. Darüber hinaus werden Mittel der allgemeinen Rücklage in Höhe von 13.000 € für den Haushaltsausgleich benötigt.

 

Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.

 

 

 

 


Stimmberechtigte:

4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0