Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

 

 

 


Nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden erläutert Herr Hirsch das vorliegende Zahlenwerk.

 

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Krummbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 586.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 215.900 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 167.700 EUR auf. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 27.200 € gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 146.300 EUR (+ 46.300 €). § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Krummbek nicht verändert.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

In der Gesamtbetrachtung verbessert sich die Haushaltssituation des Verwaltungshaushaltes um insgesamt 38.200 €. Diese Verbesserungen sind hauptsächlich auf Veränderungen im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Unterabschnitt 9000) zurückzuführen. Nach dem Ursprungshaushalt 2015 sollten aus Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich der Umlagen ein saldierter Betrag von 210.700 € vereinnahmt werden. Nach gegenwärtigem Sachstand lassen sich Einnahmen in Höhe von 247.000 € generieren.

 

Durch diesen Umstand kann nunmehr ein freier Finanzspielraum im Verwaltungshaushalt in Höhe von 25.700 € ausgewiesen werden.

 

Steuermehreinnahmen in diesem Jahr führen aber dem System des Finanzausgleiches geschuldet zu deutlichen Mindereinnahmen aus Mitteln des Finanzausgleiches im nächsten Haushaltsjahr. Ferner hat die Gemeinde Krummbek höhere Umlageverpflichtungen zu schultern. Damit überhaupt ein Haushaltsausgleich im nächsten Haushaltsjahr gelingen kann, werden die Steuermehreinnahmen, die hauptsächlich aus der Gewerbesteuer resultieren, in einer sog. Finanzausgleichsrücklage verbucht.

 

Damit stehen Überschüsse des Verwaltungshaushaltes aber nicht zur Finanzierung von Investitionen des Vermögenshaushaltes zur Verfügung. Entsprechend muss der Kreditbedarf entsprechend erhöht werden.

 

Im Vermögenshaushalt waren bislang Verkaufserlöse aus dem Verkauf des Grundstücks auf dem Göttsch-Hof in Höhe von 25.000 € etatisiert. Ob ein Verkauf realisiert werden kann, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ungewiss.

Zur Reduzierung des Haushaltsrisikos wurde daher diese Einnahme aus dem Haushalt genommen und durch eine höhere Kreditaufnahme ersetzt.

Sollte sich ein Verkauf des Grundstückes doch noch realisieren lassen, so wird mit der Jahresrechnung 2015 der Kreditbedarf entsprechend wieder nach unten korrigiert.

 

 

 

 


Stimmberechtigte:

4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0