Beschluss:    Der Amtsausschuss beschließt, auf Amtsebene keinen Verkehrsüberwacher einzurichten.

 


Herr Amtsvorsteher Mönkemeier führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen im Hauptausschuss. Er erinnert daran, dass einige amtsangehörige Gemeinden bereits einen Vertrag mit dem Kreis geschlossen haben und die Verkehrsüberwachung durch eigene Mitarbeiter durchführen. Jede Gemeinde sei in hier in ihren Ansprüchen individuell zu bewerten. Die Gemeinde Lutterbek beispielsweise brauche keinen Verkehrsüberwacher. Einer Aufgabenübertragung auf das Amt stehe er daher skeptisch gegenüber und schlage stattdessen vor, dass eine Gemeinde, wenn sie für sich einen Bedarf sieht, eine eigene Regelung mit dem Kreis trifft.

 

Herr Amtsdirektor Körber ergänzt, dass auch bei diesem Thema die Zuständigkeit grundsätzlich beim Kreis liege. Eine Aufgabenübertragung auf das Amt könne sicherlich mit dem Kreis verhandelt werden. Aus seiner Sicht mache dies aber nur dann Sinn, wenn das Amt dann nicht nur die Parkverstöße aufnehme, so wie es jetzt die Vertragsgemeinden tun, sondern auch die Ahndung durch eine eigene Bußgeldstelle wahrnehme. Dies wäre dann eine runde Sache, habe aber auch weitreichende Konsequenzen. Er erläutert dies kurz. Ansonsten gebe es die Alternative, dass –wie vom Amtsvorsteher vorgeschlagen – jede Gemeinde, die für sich einen Bedarf sieht, einen eigenen Vertrag schließt oder aber auch, dass sich mehrere Gemeinden zusammentun.

 

Herr Gemeindevertreter Fister begründet den Bedarf in der Gemeinde Probsteierhagen an einigen Beispielen, insbesondere im Schulbereich. Es schließt sich eine Diskussion an, in deren Verlauf die Gemeinden ihre unterschiedlichen Positionen erläutern. Schließlich stellt Herr Bürgermeister Schlünsen den Antrag, keinen Verkehrsüberwacher auf Amtsebene einzurichten.

 

Der Amtsausschuss fasst folgenden


Stimmberechtigte:

32

Ja-Stimmen: 29

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Befangen: 0