Herr Griesbach erläutert anhand einer Präsentation die Möglichkeiten der allgemeinen wohnbaulichen Entwicklung in Lutterbek. Er geht dabei sowohl auf die übergeordneten Planungen, wie dem Landesentwicklungsplan als auch auf die vorhandenen gemeindlichen Planungen wie dem Landschaftsplan, dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen ein. Gemäß dem Baugesetzbuch geht eine Entwicklung zur Innenbereichsverdichtung vor einer Planung eines Neubaugebietes auf der grünen Wiese. Aus diesem Grunde ist die Erstellung eines sogenannten Innenbereichsgutachtens für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen zwingend erforderlich. Beim Innenbereichsgutachten werden alle Freiflächen in der Ortslage aufgenommen und bewertet. In einem weiteren Schritt werden die Bürger einbezogen und gefragt, ob sie die in ihrem Eigentum befindlichen Freiflächen für eine Wohnbebauung zur Verfügung stellen würden. Das fertiggestellte Innenbereichsgutachten wird sodann den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange, wie z.B. dem Kreis Plön, dem Innenministerium und der Landesplanung zur Stellungnahme übersandt. Sollten keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche vorgetragen werden, kann das Innenbereichsgutachten als Grundlage für die weitere wohnbauliche Entwicklung dienen. Das Gutachten kann bei jeder zukünftigen wohnbaulichen Entwicklungsplanung der Gemeinde aktualisiert werden und damit wiederum als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen dienen. Die Präsentation wurde den Mitgliedern des Hauptausschusses ausgehändigt.

 

Es schließt sich eine Diskussion an. Bürgermeister Mönkemeier weist auf den demografischen Wandel hin, er ist jedoch der Auffassung, dass die Gemeinde auch Nachwuchs benötigt, um nicht zu überaltern. Auch die Feuerwehr benötigt Nachwuchs, um ihre Aufgaben auch zukünftig in ausreichendem Maße wahrnehmen zu können. Die Gemeinde sollte sich mit der Entwicklung des Ortes auseinandersetzen und hierfür ist zunächst die Erstellung eines Innenbereichsgutachtens erforderlich. In Lutterbek gibt es zwar auch schon ein Altgehöft ohne Nutzung, aber es stellt sich auch die Frage der Bereitschaft, die Freiflächen für eine Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Diese Fragen können durch das Gutachten beantwortet werden.

 

Herr Gleue empfiehlt das Thema zunächst noch einmal im Hauptausschuss zu beraten. Herr Timm schließt sich dieser Auffassung an, es waren sehr viele Informationen, die heute gegeben wurden, diese sollte man zunächst einmal überdenken. Herr Hoffmeister sieht ebenfalls keine Zeitnot, es handelt sich um eine grundlegende Entscheidung, die gut durchdacht sein sollte.

 

Ein Beschluss wird in dieser Sitzung nicht gefasst.