Ausschussvorsitzender Cordts führt aus, dass die Gemeinde wiederholt von Grundstückseigentümern angesprochen wurde, die Planung fortzuführen. Aus diesem Grunde wurde die Planung nun nochmals auf die Tagesordnung gesetzt, um über die Planinhalte zu beraten. Die Unterlagen wurden den Ausschussmitgliedern rechtzeitig vorgelegt.

 

Bürgermeister Osbahr erklärt, dass die Gemeinde nach dem Landeswassergesetz zur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist und dazu gehört auch die Beseitigung des Regenwassers. Gerade im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 56 gibt es auch Probleme mit der Regenwasserbeseitigung. Da die Straßenverkehrsflächen im Plangebiet jedoch in Privateigentum liegen, kann die Gemeinde nicht ohne die Zustimmung der Eigentümer aktiv werden. Aus diesem Grunde wurde eine Einwohnerversammlung zu dem Thema durchgeführt und es wurden auch Gespräche mit dem betroffenen Verein geführt, um zu einer schnellen Lösung zu kommen. Insgesamt wurden dann auch Lösungen gefunden, wobei es nun jedoch noch einen Bereich auf der westlichen Seite des inneren Bereichs der Straße „Panstede“ gibt, der nicht gelöst ist. Hier wird die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für ein Leitungsrecht verweigert. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben signalisiert, dass sie der Eintragung einer Dienstbarkeit zustimmen werden, wenn der Verein auch einer Eintragung für die Verlegung einer Leitung im Straßenkörper zustimmen wird. Bürgermeister Osbahr hofft, dass nun in Kürze alle Eintragungen umgesetzt werden können. Sollte das jedoch nicht möglich sein, bleibt der Gemeinde nur die Festsetzung der Straßenverkehrsfläche als öffentliche Straßenverkehrsfläche, um nach Rechtskraft des Bebauungsplanes eine Enteignung durchzuführen und damit der Verpflichtung nach dem Landeswassergesetz nachkommen zu können. Weiter erklärt Bürgermeister Osbahr, dass nach allen bisherigen Beratungen zum Bebauungsplan Nr. 56 die Festsetzung als Wochenendhausgebiet beschlossen wurde. Dieser Beschluss sollte heute auch noch einmal bestätigt werden. Auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die Herr Geib in der Einwohnerfragestunde angesprochen hat, hat Bürgermeister Osbahr verzichtet, weil die Probleme schon nach den ersten Gesprächen gelöst werden konnten und nur noch das eine gerade angesprochene Problem übrig geblieben ist.

 

Ausschussvorsitzender Cordts ist ebenfalls der Auffassung, dass der Beschluss zur Festsetzung des Wochenendhausgebietes noch einmal bestätigt werden sollte, wenn dies zur Lösung der Regenwasserproblematik beiträgt. Es liegt nicht im Interesse der Gemeinde, ein Enteignungsverfahren zu betreiben, aber wenn es keine Einigkeit gibt, bleibt der Gemeinde  keine andere Möglichkeit. Bürgermeister Osbahr ergänzt, dass die Festsetzung des Wochenendhausgebietes die einzige Möglichkeit der Gemeinde ist, die Art der Nutzung in dem Gebiet festzuschreiben. Die Umsetzung dieser Festsetzung liegt dann in der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Plön.

 

Ausschussvorsitzender Cordts weist sodann auf den Antrag eines Eigentümers hin, der eine Verschiebung eines Baufensters im nordwestlichen Bereich beantragt hat. Dabei hat er angeboten, dass die Feuerwehrzufahrt optimiert werden könnte. Ein Gespräch mit der Feuerwehr hat jedoch ergeben, dass eine Feuerwehrzufahrt in dem Bereich nicht erforderlich ist und die Zufahrt dafür auch zunächst hergestellt werden müsste. Er empfiehlt daher, die Baufenster weiterhin in einer Flucht entsprechend der Variante 1 festzusetzen. Herr Mainz, Herr Ehlers und Herr Meckel schließen sich der Empfehlung an.

 

Der Planungsausschuss beschließt hinsichtlich der Festsetzung der Baufenster im nordwestlichen Bereich die Variante 1 und damit die Ausrichtung der Baufenster in einer Flucht festzusetzen.      


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Weiterhin beschließt der Planungsausschuss die Festsetzung „Sondergebiet Wochenendhausgebiet“ zur Art der Nutzung festzusetzen.

 

Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Abschließend beschließt der Planungsausschuss die Straßenverkehrsfläche der Straße „Panstede“ als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen.

 

Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:  3

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Die Planunterlagen sollen mit den vorstehenden Beschlüssen überarbeitet werden, um Anfang 2016 den erneuten Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss fassen zu können.