Herr Wiegel teilt mit, dass die Gemeinde noch ca. 100 Flüchtlinge aufnehmen soll und fragt, ob neue Wohnungen gebaut werden oder ob noch genügend Wohnraum zur Verfügung steht? Die Bürgermeisterin teilt hierzu mit, dass das Amt Probstei für die Unterbringung zuständig ist. Eine Neubebauung ist momentan nicht geplant.

 

Frau Hildebrandt teilt mit, dass die Bewohner des Grammerstorf'schen Hofes Schwierigkeiten haben die Straße zu überqueren. Es fehlen Zebrastreifen vor dem Sky-Markt, Ärztehaus und im Steiner Weg. Außerdem sollte während der Bauphase Oberdorf 2 im Steiner Weg eine Bedarfsampel aufgestellt werden. Für den Steiner Weg könnte auch dauerhaft das Verkehrszeichen 30 mit dem Zusatzschild Altersheim aufgestellt werden.

 

Frau Hildebrandt merkt an, dass der verkehrsberuhigte Bereich am Neumarkter Platz ständig zugeparkt ist. Hier sollte ein absolutes Halteverbot aufgestellt werden.

 

Frau Hildebrandt merkt auch an, dass auf den Gehwegen zu viel Laub liegt.

 

Herr Boje fragt, ob der Erhalt des Hafenpavillons mit Rettungsschuppen in den Aufgabenbereich des Bauausschuss fällt? Die Bürgermeisterin teilt hierzu mit, dass für den Erhalt von Liegenschaften der Ausschuss für Umwelt, Liegenschaften und Energie zuständig ist.

 

Herr Wiener erkundigt sich nach einem neuen Sachstand zum B-Plan 43 und fragt, ob bereits ein Verkehrsgutachten beauftragt wurde? Herr Jahn teilt dazu mit, dass vom möglichen Vorhabenträger eine schriftliche Aussage vorliegt, dass evtl. die Kostenübernahme für ein Verkehrsgutachten erfolgen kann. Der Vertrag zur Übernahme der gesamten Planungskosten ist noch nicht unterschrieben. Weiter wird auf TOP 8 verwiesen.

 

Herr Kurkutsch teilt mit, dass die Fallrohre der Sporthalle defekt sind. Sind Maßnahmen geplant? Die Bürgermeisterin wird hierzu mit dem Amt sprechen.

 

Herr Nebendahl fragt, wie es passieren kann, dass ca. ein halbes Jahr nach der Schwarzdeckensanierung in der Mühlenstraße Aufgrabungen für Versorgungsleitungen vorgenommen wurden. Dies ist eine Fehlplanung. Die Bürgermeisterin teilt hierzu mit, dass es sich hierbei um die Verlegung eines Gas-Anschlusses für ein privates Grundstück handelt.