Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2014. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 15.487,92 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Mann erläutert die allen Mitgliedern vorliegende Vorlage zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014.

Er berichtet dabei von der Sitzung und Empfehlung des Finanzausschusses am 15.10.2015.

Fragen werden nicht gestellt.

 

Es ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0