6.1.

Herr Amtsdirektor Körber berichtet zum Thema „Ratsinformationssystem“, dass dieses rege genutzt werde. Negative Rückmeldungen liegen neben kleinen Hinweisen im Rahmen von Anfangsschwierigkeiten nicht vor.

 

6.2.

Herr Amtsdirektor Körber berichtet ferner über den Sachstand der Breitbandversorgung. Man sei derzeit dabei, die Ausschreibungsmodule vorzubereiten. Hierfür sind noch Rücksprachen mit dem Breitbandkompetenzzentrum und der I-Bank hinsichtlich der einzelnen Leistungsbausteine erforderlich. Zwischenzeitlich sei ein Bundesprogramm aufgelegt worden. Die Förderrichtlinien sollen Anfang Dezember im Kabinett verabschiedet werden. Aufgrund einer neuen Bundesrahmenrichtlinie müsse das Markterkundungsverfahren wiederholt werden, da nach der alten Richtlinie 30 MB abgefragt worden sind, während jetzt 50 MB abgefragt werden müssen. Auch dies bereite man derzeit vor. Hierdurch werde man etwa 4-6 Wochen Zeitverzug haben.

 

Bislang haben alle Gemeinden bis auf zwei entsprechende Beschlüsse für die Zweckverbandsgründung gefasst. Hiervon stehe der Beschluss der Gemeinde Wisch unmittelbar bevor. Die Gemeinde Probsteierhagen habe noch keinen Termin genannt. Die Gemeinde könne noch einsteigen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verbandsversammlung über die Ausschreibung beschließt; danach ändere sich die Gebietskulisse, so dass eine Beteiligung an der Ausschreibung nicht mehr möglich sei.

 

Sein Vorschlag sei, am 12.11.2015 vor der Amtsausschusssitzung die Vertragsunterzeichnung vorzunehmen. Er erläutert kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen. Dieser Vorschlag stößt auf Zustimmung.

 

6.3.

Herr Amtsdirektor Körber berichtet über den Sachstand der Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge. Nach einer neusten Prognose müsse das Amt in 2015 nicht wie bisher angenommen 214 sondern 475 Personen aufnehmen. Er erläutert kurz die bisherige Verteilung und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den genannten Zahlen immer nur um tagesaktuelle Zahlen handelt, die morgen schon wieder anders aussehen können. Allerdings werden dem Amt derzeit weniger Menschen zugewiesen als die Zahlen hergeben, so dass zu befürchten sei, dass ein großer Schwung auf einmal unterzubringen sei. Man sei daher immer auf der Suche nach weiteren Objekten. Er weist noch einmal darauf hin, dass die Kosten der tatsächlichen Unterbringung, nicht jedoch die Vorhaltekosten erstattet werden. Hierauf bleibe das Amt hängen.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier bedankt sich für die Ausführungen und spricht seinen Dank auch an die Verwaltung aus für die geleistete Arbeit in diesem Bereich.

 

6.4.

Herr Amtsdirektor Körber berichtet über zwei Anträge der Gemeinde Probsteierhagen zum Thema Verkehrsüberwachung und Rufbussystem, die von Herrn Bürgermeister Pfeiffer erläutert werden.

 

Herr Amtsdirektor Körber erläutert kurz die rechtlichen Hintergründe und die Zuständigkeiten, die in beiden Fällen grundsätzlich beim Kreis Plön liegen, da dieser Aufgabenträger sei. Es schließt sich eine inhaltliche Diskussion an, wobei insbesondere von Herrn Bürgermeister Schlünsen zu bedenken gegeben wird, dass es hier durchaus unterschiedliche Interessenlagen einzelner Gemeinden, beispielsweise im Bereich der Verkehrsüberwachung gebe. In der Vergangenheit habe sich der Amtsausschuss ausschließlich mit originären Amtsaufgaben befasst, sollte dies nun anders werden, werde sich die Arbeit des Amtsausschusses verändern.

 

Herr Amtsdirektor Körber bestätigt, dass es -auch wenn hier sicherlich gemeindliche Interessen berührt sein können- in der Vergangenheit nicht üblich gewesen, gemeindliche Themen im Amtsausschuss zu beraten. Hier müsse man entscheiden, wie man in Zukunft damit umgehen wolle. Er skizziert kurz die Regelungen der Amtsordnung, nach deren Wortlaut die Gemeinden eigentlich nicht zur Tagesordnung antragsberechtigt sind. Er werde die Angelegenheit aber gern mit der Kommunalaufsicht erörtern.

 

Es schließt sich eine weitere Diskussion an mit dem Ergebnis, dass zunächst einmal beide Themen in die Tagesordnung im nächsten Amtsausschuss aufgenommen werden. Parallel dazu soll mit der Kommunalaufsicht die Auslegung der genannten Regelungen erörtert werden, um das weitere Vorgehen für die Zukunft festzulegen.