Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle). Das Amt Probstei wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet „Ortseingang Gödersdorf, westlich der Landstraße 211“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist gem. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Der Gemeindevertreter Jan Stoltenberg verlässt unter Hinweis auf § 22 GO den Sitzungsraum um 20.00 Uhr.

 

Der Städteplaner Herr Blank erläutert anhand einer Präsentation die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen.

Es werden keine weiteren Fragen dazu gestellt. Der Beschluss erfolgt gem. Beschlussvorschlag.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0