Bürgermeisterin Mordhorst führt in das Thema ein. Sie berichtet über das Verfahren bei Baumfällanträgen. Der Sachbearbeiter des Amtes entscheidet nach Begutachtung des Baumes, ob aufgrund der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eine Fällung oder ein Schnitt unvermeidbar sind. Bei drei Bäumen war auch Herr Dettmer von der Unteren Naturschutzbehörde anwesend. So wird die Fällung einer Linde in der Hafenstr. 1 a genehmigt, da sie im Stammbereich morsches Holz aufweist.

 

Zum Baumschnitt 2015/2016 wird auf die dem Protokoll beigefügte Anlage verwiesen, die Frau Bürgermeisterin Mordhorst mündlich vorgetragen hat.

 

Ein Antrag des Vereins Freunde des Kurparks zur Fällung von Weiden liegt vor. Diesem soll entsprochen werden. Weiden fallen nicht unter die Baumschutzsatzung der Gemeinde Laboe. Als Ersatzpflanzung sind eine Blutbuche sowie eine Ulme vorgesehenen. Die Bäume sind eine Spende von Fa. Fielmann.

 

Auf der Promenade soll in diesem Jahr kein Rückschnitt wie in den Vorjahren erfolgen, so berichtet Frau Mordhorst. Dem Hinweis von Frau Harrje, dass der Rückschnitt für Kugelahorn völlig ungeeignet ist, entgegnet Bauhofleiter Göttsch, dass es kein Kugelahorn ist.

 

Frau Harrje weist darauf hin, dass bei der Baumpflege die ZDV-Baumpflege zu beachten ist.

Bürgermeisterin Mordhorst teilt mit, dass ein Mitarbeiter des Bauhofes kürzlich eine entsprechende Fortbildung für Baumpflegearbeiten absolviert hat.

 

In abschließender Diskussion geht es noch einmal um die dem ULE-Ausschuss einzureichende Liste der Baumpflegearbeiten.

Frau Mordhorst erklärt, dass der Ausschuss nicht häufig genug tagt, um zeitnah über Baumpflege- oder fällmaßnahmen zu beraten, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch die Eigentümer beantragt werden. Für Laboe entscheidet die Bürgermeisterin zusammen mit der Verwaltung über Ausnahmen und Befreiungen nach der geltenden Baumschutzsatzung.

Frau Harrje erklärt, es sei ihr bei dem seinerzeitigen Antrag um die gemeindeeigenen Bäume gegangen und insoweit verstehe sie auch den Beschluss über die einzureichende Liste der Baumpflegearbeiten.