Ein Bürger erkundigt sich, ob es über die Liegenschaften der Gemeinde Laboe eine Übersicht gibt, wie viele es gibt und welche Liegenschaften zum Verkauf standen oder stehen und ob er darüber eine Auskunft erhalten könne.

Herr Aßmann erklärt, dass man sicher eine Auskunft über die öffentlichen Gebäude geben könne. Die Gemeinde besitzt aber auch eine Vielzahl von Erbbaugrundstücken, deren Veröffentlichung aber aus privatrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. In der Vergangenheit wurden meist Erbbaugrundstücke zum Verkauf angeboten, deren Erbbaurechtsverträge ausgelaufen und nicht erneuert wurden.  

 

Frau Bauer erkundigt sich nach einer Ersatzpflanzung für die gefällte Kastanie.

Herr Göttsch erklärt, diese sei noch nicht erfolgt.

 

Herr Schäfer weist auf die am Dellenberg verschwundene Kastanie hin.

Frau Mordhorst erklärt, dass hierfür eine Fällgenehmigung vorlag. Fällungen sind dann notwendig und zu genehmigen, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordere.