Sitzung: 13.10.2015 Planungsausschuss (bis 08.07.2021)
Vorlage: SCHÖN/BV/693/2015
Beschluss:
- Der Planungsausschuss beschließt die Abwägung der während des
Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und
Behörden gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.
- Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der
vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 54 A zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund
der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung wird
gebilligt.
- Die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut
öffentlich auszulegen. Die Auslegungsfrist wird auf 14 Tage verkürzt. Die
Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern. Die Frist wird ebenfalls auf 14 Tage verkürzt. Es wird
bestimmt, dass Anregungen nur noch zu den Planänderungen vorgetragen
werden können.
Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Planung bereits häufig beraten wurde. Nach dem Offenlegungsverfahren sollte die Planung nun noch einmal inhaltlich in zwei Punkten geändert werden. Herr Cordts bittet sodann Herrn Kühle, die Änderungen vorzustellen.
Herr Kühle erläutert die Abwägung der im Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen sodann anhand einer Powerpoint-Präsentation. Insbesondere geht er dabei auf die Anregung ein, eine Betriebsleiterwohnung im Bereich unmittelbar an der Promenade zuzulassen. Auch er hält die Zulassung einer Betriebsleiterwohnung analog zu Gewerbegebieten für sinnvoll, insbesondere für die gewerbliche Gastronomie sowie für die dort ansässigen Läden. Weiterhin wurde vorgetragen, dass im Bereich des allgemeinen Wohngebietes eine Grundflächenzahl von 0,3 gewünscht wird. Da die Grundstücke in dem Bereich relativ groß sind und auch im südlich angrenzenden Wohngebiet die Grundflächenzahl schon häufig bei 0,3 und höher liegt, empfiehlt auch er die Grundflächenzahl von 0,25 auf 0,3 anzuheben. Ansonsten haben insbesondere der Kreis Plön und die Landesplanung darauf hingewiesen, dass der Tourismus gestärkt werden soll. Sie empfehlen daher, auch den Bereich des allgemeinen Wohngebietes als Gebiet für den gewerblichen Tourismus festzusetzen. Dieser Anregung sollte jedoch nicht gefolgt werden, weil zum einen in dem Bereich schon Dauerwohnen vorhanden ist und zum anderen die Grundstücke auch nicht unmittelbar am Deich liegen. In diesem Gebiet ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sehr wohl sinnvoll.
Da sich keine Fragen aus dem Planungsausschuss ergeben, verliest Ausschussvorsitzender Cordts den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.
Stimmberechtigte: 8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |