Ausschussvorsitzender Cordts erläutert einführend kurz den Antrag des Landkreis Hildesheim für die Flächen des Jugendhofs im Ortsteil Kalifornien. Mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 wurde bereits eine Planung für ein Hotelprojekt auf Flächen des Landkreis Hildesheim eingeleitet. Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 bezieht sich nun auf die verbleibenden Flächen, auf denen der Jugendhof mit den Blockhütten betrieben wird und auf die Flächen im Bereich des Heimleiterhauses. Ausschussvorsitzender Cordts bittet sodann Herrn Blank als beauftragten Planer den ersten Entwurf des Planes vorzustellen.

 

Herr Blank erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation den Entwurf des Planes ausführlich. Zunächst stellt er dabei die Ziele des Landkreis Hildesheim für die betroffenen Flächen vor. Der Landkreis beabsichtigt eine Modernisierung der Blockhütten vorzunehmen (zum Teil schon ausgeführt), um auch mit einer Erweiterung der Nutzungsdauer, die derzeit auf die Zeit von April bis September beschränkt ist, einen erweiterten Personenkreis anzusprechen. Da dann auch andere Zielgruppen den Jugendhof nutzen sollen, ist auch eine Umbenennung geplant. Die Ziele der Gemeinde bestehen in einer Verbesserung des touristischen Angebotes, der Steuerung der baulichen Entwicklung hinsichtlich des Maßes und der Art der baulichen Nutzung und einer Berücksichtigung der touristischen Entwicklungsziele. Anhand von Fotos und Planzeichnungen zeigt Herr Blank sodann den derzeitigen Bestand mit der umliegenden Bebauung auf. Der Vorentwurf der Planung sieht zwei Geltungsbereiche vor. Zum einen den Bestand der Blockhütten mit den Gemeinschaftsgebäuden und zum anderen den Bereich des Heimleiterhauses. In beiden Geltungsbereichen hat Herr Blank überbaubare Flächen und die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. So darf u.a. die Traufhöhe nicht über 3,50 m und die Gebäudehöhe nicht über 6,50 m im Bereich der Blockhütten und 8,50 m im Bereich des Heimleiterhauses gehen. Die Grundfläche ist mit maximal 120 qm festgelegt. Das Heimleiterhaus ist in einer Planvariante als künftig wegfallender Bestand aufgeführt, in einer anderen Planvariante wäre auch ein Abriss und Neubau des Heimleiterhauses möglich. Über gestalterische Festsetzungen wie z.B. Fassadengestaltung und Dachform und –material muss noch beraten werden. Auch die Festsetzungen zur Grünordnung müssen noch konkretisiert werden, hier empfiehlt Herr Blank, den wesentlichen Bestand aufzunehmen, einzumessen und als zu erhalten festzusetzen. Im nächsten Schritt sollte der Landkreis Hildesheim seine Nutzungsabsichten noch einmal konkretisieren und mit der Gemeinde abstimmen. Danach könnte der Entwurf des Bebauungsplanes dann erstellt, beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann verzichtet werden, weil das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt wird.

 

Ausschussvorsitzender Cordts fragt sodann, ob von Seiten des Landkreis Hildesheim geplant ist, die Blockhäuser durch neue zu ersetzen oder aber den Bestand zu erhalten. Herr Blank erklärt, dass er mit Herrn Wolf vom Landkreis Hildesheim noch nicht gesprochen hat, aus dem Schreiben des Landkreis Hildesheim geht jedoch die Zielsetzung hervor, die Blockhäuser zu erhalten und zu modernisieren. Aus diesem Grunde wurde im Plan auch eine mögliche  Erweiterungsfläche für die Blockhäuser berücksichtigt. Die Modernisierung der Blockhäuser ist zum Teil auch schon durchgeführt, so wurden z.B. Sanitär- und Heizungsanlagen in alle Blockhäuser eingebaut. Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich sodann bei Herrn Blank und verabschiedet ihn. Die Planung soll nun zunächst in den Fraktionen weiter beraten werden, um konkreter festlegen zu können, welche Planungsziele weiter verfolgt und festgesetzt werden sollen.