Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass diese Planung bereits mehrfach beraten wurde, es geht nun um die Feinabstimmung. Er bittet sodann Herrn Kühle, die Planunterlagen vorzustellen.

 

Herr Kühle erläutert die Planung anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich. Insbesondere geht er dabei auch auf eine Anregung des Seniorenbeirates Schönberg ein, der auf eine mögliche altersmäßige Durchmischung und eine Festsetzung zum barrierefreien Bauen hinweist. Herr Kühle erklärt, dass eine Nachfrage beim Investor ergeben hat, dass drei der geplanten Gebäude mit Aufzügen ausgestattet werden sollen und auch das vierte Gebäude soll im Erdgeschoss barrierefrei ausgestattet werden. Das barrierefreie Bauen ist in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein geregelt. Wenn im Bebauungsplan eine solche Festsetzung aufgenommen werden soll, dann müssen auch die Personengruppen exakt benannt werden, die diese Wohnungen nutzen dürfen. Das ist allerdings sehr problematisch, weil es auch kontrolliert werden muss. Bei Eigentumswohnungen gibt es dabei Probleme, wenn Wohnungen an die nächste Generation vererbt werden sollen. Es besteht zwar auch die Möglichkeit, eine Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen, aber die Einschränkung für den Investor wird dadurch so groß, dass Banken nicht mehr bereit sind, solche Projekte zu finanzieren. Herr Kühle empfiehlt daher keine Festsetzungen zur Barrierefreiheit aufzunehmen. Die Anregung wird jedoch in die Begründung aufgenommen, um den grundsätzlichen Planungswillen zur Barrierefreiheit zu dokumentieren. Weiter geht Herr Kühle auf den Fußweg am östlichen Rand des Plangebietes ein. Dieser Fußweg soll zwar vom Investor mit erworben werden, weil damit die Abstandsflächen leichter einzuhalten sind, er kann aber weiterhin als öffentlicher Fußweg genutzt werden. Im Rahmen der Erschließung des Gebietes soll der Fußweg auch vom Investor vernünftig hergestellt werden. Weiterhin hat Herr Kühle nun Gründächer auf Nebenanlagen als zwingend festgesetzt. Da auch Solar- und Photovoltaikanlagen auf den Hauptgebäuden möglich sein sollen, hat er die Gründächer für die Hauptgebäude nur als optionale Möglichkeit mit aufgeführt.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich sodann bei Herrn Kühle und auch beim Seniorenbeirat für die Anregungen, auch wenn diese nicht als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. Da keine weiteren Fragen zur Planung gestellt werden, verliest Herr Cordts den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.  


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0