Die Anwesenheit der Gemeindevertreter Christine Nebendahl, Kerstin Thomsen, Peter Ehlers und Christian Lüken muss in der Niederschrift vom 14.07.2015 ergänzt werden.

Weitere Änderungen zur Niederschrift gibt es nicht.

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 14.07.2015 wurde einstimmig beschlossen:

Saisonkorbmieter, deren angemietete/r Strandkorb/Strandkörbe in diesem Jahr verspätet zur vertragsgemäßen Nutzung am Strand bereitstand/en, erhalten einmalig und aus Kulanz, d. h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Betrag von 25 € je angemietetem Strandkorb ausgezahlt, wenn diese/r bis zu einschl. 30 Tagen nicht vertragsgemäß am Strand nutzbar war oder von 50 € je angemietetem Strandkorb, wenn diese/r mindestens 31 bis einschl. 60 Tage nicht vertragsgemäß am Strand nutzbar war.