Bürgermeisterin Lorenzen erläutert kurz den Rückblick mit Beginn der Auftaktveranstaltung in Probsteierhagen mit Herrn Staatssekretär Dr. Nägele.

Für die heutige Einwohnerfragestunde stehen die Herren Knipping, Fiedler und Preiß von der NAH S-H zur Verfügung.

 

Herr Fiedler erklärt, dass das Projekt zunächst zurück gestellt wurde, da keine finanziellen Mittel bereitgestellt worden sind. Zwischenzeitlich haben sich Bund und Länder über die Mittel geeinigt, allerdings wurde noch kein erforderliches Gesetz beschlossen. Im bisherigen Konzept war laut Herrn Knipping ein Haltepunkt in der Gemeinde Fiefbergen nicht vorgesehen. Aufgrund der Kritik und der politischen Wünsche zum ersten Konzept wird von der NAH S-H gemeinsam mit dem Kreis Plön ein neues Bus-Bahn-Konzept entwickelt. Der Wunsch der amtsangehörigen Gemeinden, nicht nur die Buslinie 200 zu berücksichtigen, sondern auch eine Neuordnung der Verbindungen abseits der Bahnstrecke zu schaffen. Bisher war aus technischer Sicht ein Haltepunkt in Fiefbergen nicht möglich, wenn der Kreuzungspunkt sich in Schönberg befindet. Die Anschlusszüge am Bahnhof in Kiel sollen bestmöglich erreicht werden. Vor jeder vollen Stunde muss die Bahn am Bahnhof in Kiel sein, damit fahrgastfreundliche Umsteigezeiten geschaffen werden. Ein Informationsblatt wird an die Gäste und an die Gemeindevertretung verteilt und ist Anlage zur Niederschrift.

Voraussetzung für einen Haltepunkt in Fiefbergen ist, wenn sich in Fiefbergen auch der Kreuzungspunkt befindet. Die Kreuzungsstell muss für 2 Triebwagen eingerichtet werden, ein Mittel-Bahnsteig ist ausreichend. Diese Einrichtung würde die NAH S-H bei ihrer Planung entsprechend berücksichtigen, sofern die Gemeindevertretung einen entsprechenden Beschluss fasst. Die konkreten Flächen für die Einrichtung eines Haltepunktes, sind noch abschließend zu ermitteln.

 

Die Bahn erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Strecke, vor dem Haltepunkt hat die Bahn max. eine Geschwindigkeit von 40 km/h. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird ein Schallgutachten erstellt. Schallgutachterlich wird ermittelt, welche Maßnahmen vor Ort erforderlich sind, die von der NAH S-H umzusetzen sind. Bisher war kein Planfeststellungsverfahren erforderlich, doch inzwischen wird dies höchstwahrscheinlich für die gesamte Strecke erfolgen.

 

Die Gestaltung des Umfeldes ist eine kommunale Aufgabe. Die Bezuschussung durch die NAH S-H beträgt 75 % für die Errichtung von Parkplätzen, Halterungen für Fahrräder usw. Die lfd. Unterhaltung verbleibt zu 100 % bei der Gemeinde. Bei den Fördersummen gibt es Höchstsätze, diese wurden allerdings von keiner Kommune erreicht.