Es besteht Einigkeit, dass die in der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte 11 – 15 unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.

 


Der Bürgermeister lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte abstimmen.