Herr Leonhardt erläutert aus seinen Erkenntnissen aus dem Arbeitskreis Finanzen. Hier sei dem Arbeitskreis seitens der Verwaltung eine Auflistung der Parkgebühren für jeden einzelnen Parkplatz zur Verfügung gestellt worden. Er habe sich außerdem eine Übersicht der einzelnen Abrechnungen im Detail besorgt. Daraus habe er die Erkenntnis gezogen, dass bei Einführung eines Schrankensystems mit der Anzeige freier Plätze und der Einführung einer sogenannten „Flatrate“ Mehreinnahmen von ca. 140.000,00 € netto erzielt werden könnten. Hierbei habe er bereits berücksichtigt, dass die ersten 30 – 60 Minuten gebührenfrei und danach für einen pauschalen Preis von 6,00 € geparkt werden könne. Hierfür gebe es Beispiele in Kieler Parkhäusern. Die Verwaltung bittet er über Einrichtungskosten Informationen einzuholen.

Es schließt sich eine intensive Diskussion über die Vor- und Nachteile der Einrichtung von Schrankensystemen an. Unter anderem wird daraufhin gewiesen, dass es auf einigen Parkplätzen bereits früher Schrankeneinrichtungen gegeben habe. Diese seien jedoch wegen schlechter Erfahrungen abgebaut wurden. Im Zuge der Diskussion erläutert Amtsdirektor Körber, dass bei der Einrichtung von Schrankensystemen mehrere Dinge wie z.B. die Zufahrsituationen ebenso mit zu betrachten seien. Er sagt jedoch zu, im Rahmen der Möglichkeiten der Amtsverwaltung Eckdaten für die Kosten von Schrankensystemen in der vorgetragenen Form zu erfragen.