Beschluss:

 

Der Umwelt-und Bauausschuss empfiehlt der GV, das Gebäude weiterhin im Besitz der Gemeinde zu belassen.

 


Kai F.-St. erinnert an die vorhandene Sirenenanlage und die Stromzähler im Gebäude für die Straßenbeleuchtung des Ortes.  Im Feuerwehrgerätehaus befindet sich noch das gesamte Material der Feuerwehr. Außerdem wird es als Lagerfläche für weitere Materialien (Strohfiguren, Parkbänke,…) genutzt. Der Garagenteil eignet sich gut für Reparaturarbeiten des Gemeindearbeiters (z.B. Parkbänke), da Strom und Beleuchtung vorhanden sind.

Wenn später die Feuerwehr-Materialien hier nicht mehr gelagert werden, können die Gemeinde-Materialien aus dem z.Zt. angemieteten Lager auf dem Hof Wulff-Lamp im alten Feuerwehrgerätehaus untergebracht werden. Vielleicht kann die gemietete Lagerfläche dann entfallen. Der Mietvertrag ist dann zu kündigen.

Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag unterbreitet, das alte Feuerwehrgerätehaus weiterhin im Besitz der Gemeinde zu belassen.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0