Beschluss:

 

Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Das Aufstellungsverfahren wird auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VE-Plan gem. § 12 BauGB) umgestellt. Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. 31 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/67 u. 86/65 sowie Teilbereiche der Flurstücke 24/1 u. 86/70 der Flur 3“ und die Begründung werden mit der Änderung der Festsetzung eines Gründaches gebilligt.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Herr Rahe erläutert anhand einer Präsentation die Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung und die Entwurfsplanung.

 

Aus dem Bauausschuss werden Fragen zur Regenwasserentsorgung gestellt. Herr Rahe erläutert, dass das zusätzliche Regenwasser auf dem Grundstück entsorgt wird. Es dürfen keine zusätzlichen Regenwassermengen in das öffentliche Regenwassernetz eingeleitet werden, als bisher genehmigt.

 

Der Bauausschuss weist auf die ursprüngliche Planungsabsicht und die Festsetzung eines Gründaches hin, dementsprechend ist ein Gründach als Festsetzung wieder in die Planung aufzunehmen.

 

Die vorgeschlagene Ausgleichsfläche in Lebrade wird vom Bauausschuss nicht angenommen. Hier sollen Flächen in näherer Umgebung gesucht werden.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0