Sitzung: 10.09.2015 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/690/2015
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 9. Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Schönberg/Holstein vom 09. April 1998 (Anlage zur Niederschrift).
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und greift die Anregung von Herrn Bahnsen auf. Er schlägt vor, abweichend von der Vorlage die Formulierung „Angelegenheiten für Aussiederinnen und Aussiedler“ im Sozialausschuss abzuändern in „Angelegenheiten in Flüchtlingsfragen“. Dieser Vorschlag stößt auf Zustimmung.
Frau Gemeindevertreterin Klein
geht die Aufgabenzuweisung an den Planungsausschuss zu weit. Ursprünglich
ging es einmal darum festzulegen, welcher Ausschuss für die Erarbeitung eines
Orts- und Tourismusentwicklungskonzeptes „Schönberg 2030“ zuständig sein
sollte. Nach Wunsch der CDU sollte diese Aufgabe der Planungsausschuss
übernehmen, während die SPD-Fraktion hierfür den Haupt- und Finanzausschuss
präferiert habe. Ein entsprechender Antrag der CDU wurde dann durch einen
Beschlussvorschlag der EIS dahingehend verändert, dass der Planungsausschuss
nicht nur für die Erarbeitung des neuen Ortsentwicklungs- und
Tourismuskonzeptes zuständig sein sollte, sondern für die gesamte Entwicklung
der Gemeinde, und zwar nicht nur für die Planung, sondern auch für die
Steuerung, also die Umsetzung dieser Entwicklung. Daraus sei nun ein „Zuständigkeitsgigant“ geworden, der
letztlich für alles zuständig sei bis hin zur gesellschaftlichen Entwicklung der
Gemeinde und der alle anderen Ausschüsse zu Statisten mache. Die
Hauptsatzungsänderung greife teilweise massiv in die Aufgabenstellung der
anderen Ausschüsse ein mit der scheinbar kleinen, aber sehr wirksamen
Formulierung: „soweit nicht der Planungsausschuss zuständig ist.“ Und der sei
im Zweifel immer zuständig, denn er soll ja die Entwicklung aller kommunalen
Bereiche steuern. Angesichts dieser Zuständigkeit nicht nur für die Planung,
sondern für die Steuerung der Entwicklung von Handel, Gewerbe und Tourismus werde
im Übrigen der Wirtschaftsausschuss zu einer Randerscheinung. Dieser Satzungsänderung,
die zu Lasten der erfolgreichen und engagierten Arbeit der anderen Ausschüsse
gehe, werde die SPD ihre Zustimmung nicht geben, denn diese Zuständigkeitsregelung
zerstöre das demokratische Gleichgewicht zwischen den Ausschüssen. Sie
appelliert an die anderen Fraktionen, sich diese weitreichende Änderung noch
einmal zu überlegen und ggf. die Beratung zu vertragen.
Herr Gemeindevertreter Cordts erklärt, dass es bei der Aufgabenstellung nicht um die Detailarbeit gehe, sondern um das Ganzheitliche, nämliche die konzeptionelle und strategische Planung für Schönberg. Man habe nicht die Absicht, die anderen Fachausschüsse zu beschneiden, ganz im Gegenteil, die Detailarbeit laufe doch gerade auch in den Fachausschüssen. Der Planungsausschuss sei insoweit auch immer auf die Zuarbeit der anderen Ausschüsse angewiesen. Er hätte sich von der SPD konkrete Änderungsvorschläge gewünscht. Diese wurden nicht vorgetragen. Von daher sehe er keinen Grund, die Angelegenheit nach hinten zu schieben.
Herr Gemeindevertreter Ehlers teilt die Einschätzung von Herrn Gemeindevertreter Cordts. Er sieht keine Beschneidung der Aufgaben anderer Ausschüsse und schon gar keine Degradierung.
Es schließt sich eine kurze Diskussion an, in der die unterschiedlichen Positionen noch einmal ausgetauscht werden.
Herr Bürgervorsteher Mainz bittet sodann um Abstimmung.
Herr Gemeindevertreter Keppel erklärt, dass die SPD-Fraktion die vorgeschlagene redaktionelle Änderung im Sozialausschuss mittragen könne, insgesamt aber aufgrund der vorgetragenen Erwägungen der Hauptsatzungsänderung nicht zustimmen könne.
Die Gemeindevertretung fasst daraufhin folgenden
Stimmberechtigte: |
16 |
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Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: 6 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |