Ausschussvorsitzender Cordts teilt mit, dass es einen Investor für das Gelände des alten Bauhofs gibt und ein erstes Bebauungskonzept bereits vorgestellt wurde. Dieses Konzept ist nun noch einmal überarbeitet worden und soll nun vorgestellt werden.

 

Herr Kühle erläutert die Planunterlagen daraufhin ausführlich anhand einer Powerpoint-Präsentation. Er führt aus, dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits als Wohnfläche dargestellt ist und der Bebauungsplan deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden kann. Einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht bedarf es deshalb nicht. Allerdings hat Frau Franke als Landschaftsarchitektin doch eine Bewertung des vorhandenen Baumbestandes und der Grünanlagen vorgenommen. Der erste Entwurf musste allein aus dem Grunde noch einmal überarbeitet werden, die Gebäude und Parkplatzflächen reichten zu dicht an die Baumkronen heran. Eine Tiefgarage wird es allein aus Kostengründen nicht geben, dafür müssen jedoch zwischen 50 und 55 Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt werden. Die ersten zwei Gebäude an der Großen Mühlenstraße sollen mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss errichtet werden, die beiden Gebäude im hinteren Grundstücksbereich sollen drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss erhalten. Der Investor hätte gern eine großzügige Baugrenzenfestsetzung, um innerhalb der Baugrenzen flexibel zu sein. Dies wurde von Herrn Kühle jedoch schon zurückgewiesen, weil das nun vorgesehene Bebauungskonzept allein aus städtebaulichen Gründen in dem Bereich eine zu große Bedeutung hat. Die Baugrenzen sind daher als Baufenster ziemlich eng um die geplanten Gebäude herum festgesetzt worden. Die Baugrenzen dürfen jedoch für Balkone und Loggien überschritten werden. Die Wegefläche am östlichen Rand des Grundstücks „Hühnerstieg“ wurde im Norden gekappt und die Fußwegverbindung über das Grundstück geführt. Die im Osten angeordneten Gebäude konnten somit noch ein Stück versetzt werden, die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. In die Planung muss jedoch noch ein entsprechendes Überwegungsrecht eingetragen werden. Die zugelassene Höhe der Gebäude ist auf NN bezogen, weil dies bei digitaler Einmessung heute exakt überprüft werden kann. Auf die Festsetzung einer Dachform hat Herr Kühle verzichtet, weil durch die Anzahl der Vollgeschosse und die festgesetzte Höhe kein großer Spielraum für Dachformen besteht. Voraussichtlich werden die Gebäude Flachdächer bzw. Pult- oder Satteldächer mit einer ganz geringen Dachneigung erhalten. Zu den textlichen Festsetzungen erklärt Herr Kühle, dass die Zulassung von Photovoltaikanlagen noch aufgenommen werden muss. Die Dacheindeckung und Fassadengestaltung muss ebenfalls noch abschließend entschieden werden. Der Vorschlag von Herrn Kühle richtet sich an dem in Schönberg vorhandenen Baubestand aus. Sollte es hierzu noch Änderungswünsche geben, müssten diese bis zur Sitzung im Oktober vorliegen. Außerdem spricht Herr Kühle an, dass im Textteil der Planung auf eine DIN-Norm hingewiesen wird. Die DIN muss dementsprechend während der öffentlichen Auslegung der Planung im Amt vorgehalten werden.

 

Bürgermeister Osbahr weist darauf hin, dass der Hühnerstieg nicht komplett wegfällt, sondern nur im Bereich des Grundstücks vom alten Bauhof. Das bedeutet für die Gemeinde auch einen geringeren Pflegeaufwand.

 

Ausschussvorsitzender Cordts regt an, dass die Dachflächen als „Gründächer“ festgesetzt werden sollten. Des Weiteren bittet er darüber nachzudenken, ob der „Hühnerstieg“ wirklich für den Bereich „Alter Bauhof“ wegfallen sollte.

 

Herr Schimmer fragt sodann nach der gesamt zu versiegelnden Fläche des alten Bauhofs. Herr Kühle erläutert diese anhand eines Planes, durch die Anzahl der Parkplätze wird natürlich eine relativ große Fläche versiegelt. Es verbleiben aber noch Grün- und Freiflächen und die zulässige Obergrenze gemäß der Baunutzungsverordnung wird nicht überschritten.  

 

Herr Lüken spricht noch einmal die Verlegung des Hühnerstieg an. Diese sollte auch vertraglich gesichert werden. Bürgermeister Osbahr erklärt, dass die Absicherung der Wegefläche in den Grundstückskaufvertrag aufgenommen wird.

 

Herr Winkler fragt, ob die Zulassung von Photovoltaikanlagen und die Festsetzung eines Gründaches nicht einen Widerspruch bildet. Herr Kühle führt hierzu aus, dass nach seiner Kenntnis beides zusammen technisch möglich ist. Die zwingende Festsetzung eines Gründaches kann zwar festgesetzt werden, muss es aber nicht. Hier sollte zunächst noch einmal geprüft werden, ob Photovoltaikanlagen auch tatsächlich auf Gründächern möglich sind.

 

Herr Malchau bedankt sich  beim Ausschussvorsitzenden, dass dieser das Thema „Gründächer“ angesprochen hat, sonst hätte Herr Malchau dies getan. Weiter spricht Herr Malchau noch einmal die zu versiegelnden Flächen an. Herr Kühle erklärt, dass die auf dem Plan in grau dargestellten Wegeflächen gepflastert werden, weil sie barrierefrei sein sollen. Auf wassergebundenen Flächen gibt es Probleme für ältere Menschen mit Rollator.

 

Frau Klein sieht die Planung gut vorangehen. Erforderlich ist dann ja noch der Abriss der bestehenden Gebäude. Sie fragt, wann der Umzug des Bauhofs geplant ist. Bürgermeister Osbahr führt hierzu aus, dass in den nächsten Tagen diesbezüglich eine Baubesprechung stattfinden wird. Der Umzug muss im laufenden Betrieb erfolgen, er wird deshalb mehr Zeit in Anspruch nehmen, als geplant. Der Investor will jedoch erst im nächsten Jahr beginnen und der Umzug sollte bis zum Ende des Jahres, spätestens in den ersten zwei Monaten des nächsten Jahres abgeschlossen sein.

 

Ausschussvorsitzender Cordts hält den Investor für sehr zugänglich, er ist sich sicher, dass diese Probleme einvernehmlich gelöst werden können. Sodann bedankt sich Herr Cordts bei Herrn Kühle und verabschiedet ihn. Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss soll in der Sitzung des Planungsausschusses am 13. Oktober gefasst werden.