Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „östlich des Hagener Weg zwischen den Hausnummern 6 und 12 und nördlich der Bahnlinie Kiel – Schönberg“ (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit Umweltbericht, das Schallgutachten und die Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Nach Vorlage der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Innenministerium ist der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 im Probsteier Herold bekanntzumachen.

Der Sachverständige erläutert anhand einer Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird, den Ablauf und den Stand der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplanes.

 

Das Ergebnis der Abwägungsvorschläge wird ausführlich erläutert. Im Anschluss ergeht folgender  


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0