Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend abzuwägen. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der
    2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet „Spielplatz Harderkoppel, zwischen Harderkoppel 17 und Georg-Thorn-Straße 22“ zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist im Probsteier Herold bekanntzumachen.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Planunterlagen und die Abwägungstabelle zu diesem Tagesordnungspunkt mit der Einladung versandt wurden. Herr Dr. Becker hat die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen der Privatperson 2 geprüft und eine kleine Änderung vorgenommen, die auch allen Ausschussmitgliedern vorliegt. Nun geht es darum, den Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 zu fassen.

 

Herr Kühle erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die Planunterlagen und die Abwägungsvorschläge zu den im Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen ausführlich. Die Träger öffentlicher Belange haben keine schwerwiegenden Anregungen vorgetragen, sodass Herr Kühle insbesondere auf die privaten Anregungen eingeht. Im Ergebnis der Abwägung muss die Planung in einem Punkt angepasst werden. So wird in der Planung vom ehemaligen Spielplatz gesprochen, während in der Anregung darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen vorhandenen Spielplatz handelt. Diese redaktionelle Änderung führt jedoch nicht dazu, dass die Planung noch einmal erneut öffentlich ausgelegt werden muss. Weiter wurde vorgetragen, dass befürchtet wird, dass durch die Bautätigkeit Schäden am Bestandsgebäude entstehen könnten. Dieser Punkt kann nicht im Bebauungsplan geregelt werden. Herr Kühle schlägt jedoch vor, im Grundstückskaufvertrag aufzunehmen, dass vor Beginn der Arbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt wird.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Herrn Kühle. Fragen ergeben sich zum Vortrag von Herrn Kühle nicht.

 

 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0