Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und Gäste. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Hinsichtlich der Einladung zur Sitzung verweist er auf die Dringlichkeit der Sitzung und auf § 34 Abs. 3 der Gemeindeordnung hin. Ein Widerspruch gegen die verkürzte Einladungsfrist wird durch die Ausschussmitglieder nicht erhoben.

 

Nach der Begrüßung und der Beschlussfähigkeit erfolgt eine Besichtigung der bereits ausgeführten Baumaßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung des Kindergartengebäudes.

Die Ausführung der Arbeiten wird durch die Ausschussmitglieder und den Gästen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Abnahme der bisherigen Baumaßnahmen ist damit nicht erfolgt. Sie wird im Zuge der Gesamtabnahme der energetischen Sanierung erfolgen.