Sitzung: 18.08.2015 Werk-, Verkehrs- und Schloss Hagen-Ausschuss
Der
Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und Gäste. Er stellt die
Beschlussfähigkeit fest. Hinsichtlich der Einladung zur Sitzung verweist er auf
die Dringlichkeit der Sitzung und auf § 34 Abs. 3 der Gemeindeordnung hin. Ein
Widerspruch gegen die verkürzte Einladungsfrist wird durch die
Ausschussmitglieder nicht erhoben.
Nach
der Begrüßung und der Beschlussfähigkeit erfolgt eine Besichtigung der bereits
ausgeführten Baumaßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung des
Kindergartengebäudes.
Die
Ausführung der Arbeiten wird durch die Ausschussmitglieder und den Gästen zustimmend
zur Kenntnis genommen. Eine Abnahme der bisherigen Baumaßnahmen ist damit nicht
erfolgt. Sie wird im Zuge der Gesamtabnahme der energetischen Sanierung
erfolgen.