Für die Gemeinde Probsteierhagen ist ein Abwasserbeseitigungskonzept für die Niederschlagsentwässerung und die dezentrale Schmutzwasserentsorgung (Kleinkläranlagen) durch ein Ingenieurbüro aufgestellt worden. Mit der Aufstellung des Konzeptes wird eine Grundlage dafür geschaffen, die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde auf einzelne, dezentral entsorgte Grundstücke zu übertragen. Ohne eine formelle Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht verbleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dieser Grundstücke bei der Gemeinde. Das Konzept umfasst einen Textteil mit Erläuterungen zur Abwasserentsorgung und eine Auflistung derjenigen Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, und Übersichtspläne mit Eintragung der dezentral entsorgten Grundstücke und der öffentlichen Niederschlagswasserentsorgung. Aufgrund von Diskrepanzen in der Liste der dezentral entsorgten Grundstücke konnte das Abwasserbeseitigungskonzept allerdings noch nicht abgeschlossen werden. Seit Kurzem liegt eine überarbeitete Version bei Herrn Fahrenkrog vor, sie muss noch überprüft werden, bevor das Konzept beim Kreis zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Zusätzlich zum Abwasserbeseitigungskonzept müsste die Gemeinde noch eine Abwassersatzung als Rechtsgrundlage für die formelle Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht bei dezentral entsorgten Grundstücken erstellen. Bei diesem Thema besteht noch eine Meinungsverschiedenheit mit dem Amt Probstei, die noch zu klären ist.