Sitzung: 07.09.2015 Beirat für Natur und Umwelt
Herr
Christensen begrüßt als Gäste Herrn Dr. Knof und Herrn Tietgen von der
Bürgerinitiative „Kein CO2 Endlager e.V.“, die sich auch des Themas Fracking
angenommen haben.
Die
Firma PRD hat ihre Aufsuchungserlaubnis für das Feld in Prasdorf zurückgezogen.
Als Begründung wurden wirtschaftliche Gründe genannt. Nach Meinung von Herrn
Knof hat die Klage der Gemeinde Stein gegen die Aufsuchungserlaubnis einen
großen Anteil an dem Rückzug der Fa. PRD. Trotz des Rückzugs der Fa. PRD muss
die Entwicklung weiter beobachtet werden, denn jederzeit kann eine neue
Aufsuchungserlaubnis für das Feld in Prasdorf beantragt werden. Die geschätzte
Gesamtförderrate würde in Deutschland etwa 2% des Primärenergiebedarfs decken.
Im Gesetzgebungsverfahren zum Thema Fracking gibt es sehr unterschiedliche
Haltungen in den Bundesländern. Das Land Niedersachsen erhält z.B. durch den
Förderzins etwa 600 Millionen Euro pro Jahr und ist deshalb auch gegen eine
Begrenzung des Frackings. Schleswig-Holstein erzielt mit dem Förderzins etwa
100 Millionen Euro pro Jahr. Neben den befürchteten Auswirkungen des Frackingverfahrens
auf die Umwelt kommt der Aspekt der Reduzierung der Grundstückswerte durch den
Bohr- und Förderbetrieb hinzu. In Dänemark ist der Immobilienmarkt in
Frackinggebieten praktisch zusammen gebrochen.
Es
gibt verschiedene Fördertechniken. In Schleswig-Holstein ist bisher überwiegend
die konventionelle Ölförderung zum Zuge gekommen. Das anfallende
Lagerstättenwasser wird wieder in den Boden gepresst, um das Öl aus dem Boden
zu drücken. Alte Ölförderbohrungen sind früher oftmals nicht richtig verfüllt
worden. In Kalübbe ist z.B. über eine Altbohrung Lagerstättenwasser und Öl unkontrolliert
ausgetreten. In Schleswig-Holstein gibt es 322 Altbohrungen aus den Jahren
1950/60, davon allein 21 im Feld Prasdorf. Es ist davon auszugehen, dass durch
diese alten Bohrungen bzw. auch durch Verwerfungen und geologische Fenster im
Untergrund Undichtigkeiten vorhanden sind und dass bei weiteren Bohrungen und
Verpressen von Lagerstättenwasser oder wie beim Fracking durch ein Gemisch aus
Wasser, Sand und Chemikalien weitere Schäden im Untergrund bzw. auch an der
Erdoberfläche hervorgerufen werden können. Neben den möglichen Schäden im Untergrund
durch das Verfahren muss auch bedacht werden, dass die Bohrtürme bis zu 60 m
hoch sind, im 24-Stunden-Betrieb gefahren werden und dass eine große
Beeinträchtigung auch durch die an- und abfahrenden Lastwagen, die den
sogenannten Flowback abtransportieren, hervorgerufen wird. Eine behördliche
Überwachung der Flowback-Entsorgung findet oftmals nicht statt, die Firmen sind
hierfür selbst verantwortlich.
Die
Gemeinden können sich gegen Fracking wehren, indem sie z.B. kein Land zur
Verfügung stellen und Landtags- und Bundestagsabgeordnete zum Handeln
auffordern. Die Kreise könnten z.B. Vorgaben für Landschaftsschutzgebiete
machen, z.B. das Verbot von Dauerbeleuchtung in der Nacht.
Ein
weiteres Problem entsteht, wenn nach der Förderung nicht mehr genügend Geld zum
ordnungsgemäßen Rückbau der Bohrungen vorhanden ist. Auch wenn eine Bohrung
ordnungsgemäß aus dem Bergrecht entlassen ist, bleibt die Verantwortung für die
Bohrung bei der Gemeinde oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Schäden,
die später durch die Altbohrung entstehen (s. Kalübbe), müssten dann von dem
Grundstückseigentümer beseitigt werden.
Sollte
in das Fracking-Gesetz eine Länderklausel mit aufgenommen werden, besteht die
Möglichkeit, das Fracking in Schleswig-Holstein auf diesem Weg zu verhindern.