Herr Christensen begrüßt als Gäste Herrn Dr. Knof und Herrn Tietgen von der Bürgerinitiative „Kein CO2 Endlager e.V.“, die sich auch des Themas Fracking angenommen haben.

Die Firma PRD hat ihre Aufsuchungserlaubnis für das Feld in Prasdorf zurückgezogen. Als Begründung wurden wirtschaftliche Gründe genannt. Nach Meinung von Herrn Knof hat die Klage der Gemeinde Stein gegen die Aufsuchungserlaubnis einen großen Anteil an dem Rückzug der Fa. PRD. Trotz des Rückzugs der Fa. PRD muss die Entwicklung weiter beobachtet werden, denn jederzeit kann eine neue Aufsuchungserlaubnis für das Feld in Prasdorf beantragt werden. Die geschätzte Gesamtförderrate würde in Deutschland etwa 2% des Primärenergiebedarfs decken. Im Gesetzgebungsverfahren zum Thema Fracking gibt es sehr unterschiedliche Haltungen in den Bundesländern. Das Land Niedersachsen erhält z.B. durch den Förderzins etwa 600 Millionen Euro pro Jahr und ist deshalb auch gegen eine Begrenzung des Frackings. Schleswig-Holstein erzielt mit dem Förderzins etwa 100 Millionen Euro pro Jahr. Neben den befürchteten Auswirkungen des Frackingverfahrens auf die Umwelt kommt der Aspekt der Reduzierung der Grundstückswerte durch den Bohr- und Förderbetrieb hinzu. In Dänemark ist der Immobilienmarkt in Frackinggebieten praktisch zusammen gebrochen.

Es gibt verschiedene Fördertechniken. In Schleswig-Holstein ist bisher überwiegend die konventionelle Ölförderung zum Zuge gekommen. Das anfallende Lagerstättenwasser wird wieder in den Boden gepresst, um das Öl aus dem Boden zu drücken. Alte Ölförderbohrungen sind früher oftmals nicht richtig verfüllt worden. In Kalübbe ist z.B. über eine Altbohrung Lagerstättenwasser und Öl unkontrolliert ausgetreten. In Schleswig-Holstein gibt es 322 Altbohrungen aus den Jahren 1950/60, davon allein 21 im Feld Prasdorf. Es ist davon auszugehen, dass durch diese alten Bohrungen bzw. auch durch Verwerfungen und geologische Fenster im Untergrund Undichtigkeiten vorhanden sind und dass bei weiteren Bohrungen und Verpressen von Lagerstättenwasser oder wie beim Fracking durch ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien weitere Schäden im Untergrund bzw. auch an der Erdoberfläche hervorgerufen werden können. Neben den möglichen Schäden im Untergrund durch das Verfahren muss auch bedacht werden, dass die Bohrtürme bis zu 60 m hoch sind, im 24-Stunden-Betrieb gefahren werden und dass eine große Beeinträchtigung auch durch die an- und abfahrenden Lastwagen, die den sogenannten Flowback abtransportieren, hervorgerufen wird. Eine behördliche Überwachung der Flowback-Entsorgung findet oftmals nicht statt, die Firmen sind hierfür selbst verantwortlich.

Die Gemeinden können sich gegen Fracking wehren, indem sie z.B. kein Land zur Verfügung stellen und Landtags- und Bundestagsabgeordnete zum Handeln auffordern. Die Kreise könnten z.B. Vorgaben für Landschaftsschutzgebiete machen, z.B. das Verbot von Dauerbeleuchtung in der Nacht.

Ein weiteres Problem entsteht, wenn nach der Förderung nicht mehr genügend Geld zum ordnungsgemäßen Rückbau der Bohrungen vorhanden ist. Auch wenn eine Bohrung ordnungsgemäß aus dem Bergrecht entlassen ist, bleibt die Verantwortung für die Bohrung bei der Gemeinde oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Schäden, die später durch die Altbohrung entstehen (s. Kalübbe), müssten dann von dem Grundstückseigentümer beseitigt werden.

Sollte in das Fracking-Gesetz eine Länderklausel mit aufgenommen werden, besteht die Möglichkeit, das Fracking in Schleswig-Holstein auf diesem Weg zu verhindern.