Herr Körber kommt dem Wunsch der Fraktion zur Erläuterung der Prozedur zur Umbesetzung/Neubesetzung im Amtsausschuss nach.

Die Zusammensetzung des Amtsausschusses ergibt sich aus §9 der Amtsordnung. Die Bürgermeister/innen der amtsangehörigen Gemeinden kommen als „geborenes“ Mitglieder in diesen Ausschuss, weitere Sitze können nach Auswertung des Höchstzahlenverfahrens nach den Kommunalwahlen vergeben werden.  Eine durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass alle Sitze im Amtsausschuss rechtmäßig vergeben wurden. Frei werdende Stellen eines weiteren Mitgliedes können durch Wahl neu besetzt werden. Jede Fraktion kann im Falle des Freiwerdens von Wahlstellen weiterer Mitglieder verlangen, dass alle Wahlstellen von weiteren Mitgliedern der Gemeinde neu besetzt werden. Dazu bedarf es eines Abberufungsantrages mit Nennung des oder derer Namen oder des Freiwerdens einer entsprechenden Wahlstelle..

Ein Antrag läge nicht vor, daher ist nichts zu veranlassen.