Beschluss:

1.   Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 17.06.2015 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen und unter Einbeziehung der kurabgaberelevanten Aufwendungen für die Meerwasserschwimmhalle zu.

 

2.   a) Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 2016 pro Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Laboe in der Hauptsaison 2,50 EUR und in der Nebensaison 1,50 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer) ;

 

b) Die Jahreskurabgabe nach § 5 Abs. 5 Satz 2 der Kurabgabesatzung beträgt mit Wirkung ab 2016 das 25-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 62,50 EUR (einschl. Umsatzsteuer) ;

 

c) Die Jahreskurabgabe für Inhaber von Booten im Hafen beträgt mit Wirkung ab 2016 das 10-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 25,00 EUR (einschl. Umsatzsteuer) ;

 

d) Die in § 5 Abs. 5 und 6 der Laboer Kurabgabesatzung festgelegten Saisonzeiten werden nicht geändert / mit Wirkung ab 2016 wie folgt geändert:

 

Vorsaison         :           vom 15.März bis 30.April

Hauptsaison      :           vom 01.Mai. bis 30.September

Nachsaison       :           vom 01.Oktober. bis 31. Oktober

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung einen entsprechenden Nachtrag zur Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vorzulegen.

 

 

 


Die umfassende und informative Beschlussvorlage wird von Frau Mordhorst kurz erläutert.

Die Fraktionen haben sehr unterschiedliche Ansichten zur finanziellen Belastbarkeit der Einwohner und Gäste Laboes.

 

Die Fraktion „Wir für Laboe“ stellt daher den Antrag, der Beschlussvorlage soweit zu folgen, aber die Abgabe für die Hauptsaison mit 3,50 Euro und für die Nebensaison mit 1,75 Euro zu beziffern.

 

 Beschluss:

1.   Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 17.06.2015 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen und unter Einbeziehung der kurabgabenrelevanten Aufwendungen für die Meerwasserschwimmhalle zu.

 

2.   a) Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 2016 pro Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Laboe in der Hauptsaison 3,50 EUR und in der Nebensaison 1,75 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer) ;

 

b) Die Jahreskurabgabe nach § 5 Abs. 5 Satz 2 der Kurabgabesatzung beträgt mit Wirkung ab 2016 das 25-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 87,50 EUR (einschl. Umsatzsteuer) ;

 

c) Die Jahreskurabgabe für Inhaber von Booten im Hafen beträgt mit Wirkung ab 2016 das 10-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 35,00 EUR (einschl. Umsatzsteuer) ;

 

d) Die in § 5 Abs. 5 und 6 der Laboer Kurabgabesatzung festgelegten Saisonzeiten werden mit Wirkung ab 2016 wie folgt geändert:

 

Vorsaison          :           vom 15.März bis 30.April

Hauptsaison      :           vom 01.Mai. bis 30.September

Nachsaison       :           vom 01.Oktober. bis 31. Oktober

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung einen entsprechenden Nachtrag zur Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vorzulegen.

 

Stimmberechtigte:

23

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 17

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit wurde der Antrag abgelehnt.

 

 

Die Fraktion GAL trägt durch Herrn Opp den gleichen Beschlussvorschlag vor, in dem die Zahlen für die Hauptsaisonkurabgabe 3,00 Euro und für die Nebensaison 1,50 Euro betragen sollen.

Auch hierüber wird abgestimmt.

 

 Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 17.06.2015 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen und unter Einbeziehung der kurabgabenrelevanten Aufwendungen für die Meerwasserschwimmhalle zu.

 

2.    a) Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 2016 pro Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Laboe in der Hauptsaison 3,00 EUR und in der Nebensaison 1,50 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer) ;

 

b) Die Jahreskurabgabe nach § 5 Abs. 5 Satz 2 der Kurabgabesatzung beträgt mit Wirkung ab 2016 25-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 75,00 EUR (einschl. Umsatzsteuer) ;

 

c) Die Jahreskurabgabe für Inhaber von Booten im Hafen beträgt mit Wirkung ab 2016 das 10-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 30,00 EUR (einschl. Umsatzsteuer) ;

 

d) Die in § 5 Abs. 5 und 6 der Laboer Kurabgabesatzung festgelegten Saisonzeiten werden mit Wirkung ab 2016 wie folgt geändert:

 

Vorsaison          :           vom 15.März bis 30.April

Hauptsaison      :           vom 01.Mai. bis 30.September

Nachsaison       :           vom 01.Oktober. bis 31. Oktober

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung einen entsprechenden Nachtrag zur Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vorzulegen.

 

Stimmberechtigte:

23

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 16

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Den Antrag wurde somit nicht statt gegeben.


Stimmberechtigte:

23

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen:

Befangen: 0