Gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.05.2015 wurden keine Einwände vorgetragen.

Bedenken zur Anlage des Protokolls auf Grund des Eintrages von der Bürgermeisterin im Gremienvertreterpool wurden ausgeräumt.

Eine Beschlussbekanntgabe, der in der letzten Sitzung gefassten nichtöffentlicher war nicht notwendig.