Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Ortseingang Gödersdorf, westlich der Landesstraße 211“ mit folgenden Änderungen:

 

a)    Die Lage der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ (Planstraße) ist dem Verlauf des bestehenden Leitungssystems anzupassen.

 

b)    Die Höhenbezugspunkte sind anzupassen.

 

  1. Der Entwurf in der durch die Nr. 1 veränderten Fassung wird zur Offenlegung bestimmt. Die Begründung einschließlich des landschaftspflegerischen Fachbeitrags wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der durch die Nr. 1 veränderten Fassung mit der Begründung und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Der Gemeindevertreter Jan Stoltenberg verlässt unter Hinweis auf § 22 GO den Sitzungsraum um 19:40 Uhr und verabschiedet sich von den Anwesenden.

 

Der Städteplaner erläutert mithilfe einer Präsentation

 

¾     die Planungsgrundlagen

 

¾     das dem Entwurf zu Grunde liegende Planungskonzept

 

¾     die materiellen Inhalte des Entwurfs (vorgesehene Festsetzungen) sowie

 

¾     die weiteren Schritte im Verfahren zum Erlass des Bebauungsplanes.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die im Entwurf vorgesehene Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches nur die planungsrechtliche Grundlage dafür bildet, die Straße technisch in einer Art und Weise auszuführen, welche straßenverkehrsrechtlich die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches mit dem VZ 325.1 und 325.2 zulässt (sogenannte „Spielstraße“).

 

Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit darüber, dass die Anordnung von VZ 325.1 und 325.2 erforderlich und auch gewollt ist, so dass dies im Rahmen der Ausführungsplanung bei der Herstellung der Erschließungsanlagen zu berücksichtigen ist.

 

Der mit der Ausführungsplanung beauftragte Ingenieur weist darauf hin, dass die im Entwurf vorgesehene Festsetzung der Verkehrsflächen in einem Punkt angepasst werden muss, da ansonsten das bestehende Leitungssystem (Entwässerung) durch die Grenzen zerschnitten wird.

 

Der Städteplaner führt im Übrigen aus, dass gegenüber dem Entwurf einige Höhenbezugspunkte verändert werden müssen.

 

Im Anschluss beantworten die Sachverständigen diverse Fragen zu den im Entwurf enthaltenen Festsetzungen.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1