Herr Meggle erläutert den allen Mitgliedern vorliegenden Antrag der Fraktion GAL und bittet um Beratung, wie künftig mit der Thematik der Teilnahmeberechtigung umgegangen werden soll.

Amtsdirektor Körber weist zunächst darauf hin, dass der im Antrag dargestellte Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben wurde. Vielmehr sei festzustellen, dass im Vorwege diverse E-Mails ausgetauscht wurden. Im Antrag sei nur eine auszugsweise Wiedergabe erfolgt. Außerdem sei nicht bekannt, dass nicht berechtigte Personen an der Vorprüfung des Jahresabschlusses teilgenommen hätten. Zur weiteren Erläuterung verweist Amtsdirektor Körber auf die dem Protokoll beigefügte Anmerkung der Verwaltung zum Antrag der Fraktion GAL.

Herr Kreft ergänzt, dass das Gemeindehaushaltsrecht durchaus die Einrichtung eines eigens dafür vorgesehenen Rechnungsprüfungsausschusses vorsähe. Insbesondere aus Kostengründen sei seinerzeit in der Gemeinde aber entschieden wurden, diese Aufgabe dem Finanzausschuss zu übertragen. Er sehe keine Bedenken, wenn Mitglieder des Finanzausschusses und Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter an einer Vorprüfung teilnehmen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Herrn Strohmeyer erläutert Herr Meggle, dass sich die Angelegenheit erledigt habe.