Sitzung: 13.07.2015 Gemeindevertretung
Vorlage: BARSB/BV/059/2015
Beschluss:
Die Verwaltung wird außerdem gebeten, die
erforderlichen Vorarbeiten zur Erstellung eines Förderantrages für die
Ausschreibungsleistungen sowie die Ausschreibung selbst parallel und begleitend
vorzunehmen.
Herr Bürgermeister Gafert berichtet über die bisher erfolgten Informationsveranstaltungen und die sehr konstruktive Arbeit des Arbeitskreises. Er bittet den Amtsvorsteher und gleichzeitig Vorsitzenden des Arbeitskreises Herrn Mönkemeier einige Erläuterungen zu den vorgenannten Sitzungsunterlagen zu geben.
In der Ausgangssituation sah das
Interessenbekundungsverfahren (IBV) eine Breitbandversorgung aller Gemeinden
mit mind. 30 Mbit/s vor, wobei aber die Versorgung der Gebäude mit
Glasfaseranschlüssen zugelassen wurde, um eine zukunftsfähige
Breitbandversorgung zu gewährleisten.
Im Ergebnis gab es zwei Angebote, die sich im
wirtschaftlichen sowie im technischen Ansatz unterschiedlich darstellen.
Letztendlich empfehlen aber beide Anbieter die Versorgung der Gebäude mit
Glaserfaser, sog. FTTB-Lösung, da dies langfristig die zukunftsfähige und
wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Das vorliegende, aber nicht bindende Angebot
der FTTB-Lösung garantiert einen 5%-igen Pachtzins der Investitionssumme. Damit
könnten die Finanzierungskosten des zu gründenden Zweckverbandes von erwarteten
20 Mio € über einen Zeitraum von etwa 25 Jahren gegenfinanziert werden. Kosten
für den Betrieb und der Unterhaltung des Netzes fallen für den Zweckverband
nicht an.
Die Infrastruktur des Netzes bleibt im
Eigentum des Zweckverbandes und damit im Eigentum der Gemeinden. Nach Ablauf
des Finanzierungszeitraumes erfolgt eine jährliche Ausschüttung der
Pachtzinseinnahmen unter den gleichberechtigten Mitgliedern des Zweckverbandes.
Realisiert und damit finanziert werden kann
dieses Projekt mit einer Startquote von 3.600 Kunden bzw. 3000 Hausanschlüssen,
wobei im Aktionszeitraum Hausanschlüsse von der Grundstücksgrenze aus gesehen
bis zu 20 m kostenlos verlegt werden. Die angebotenen 20 m pro Hausanschluss
sollen in der Ausschreibung auf die gesamten Hausanschlüsse im
Gemeindegebiet hochgerechnet werden.
Der Anschluss zu einem späteren Zeitpunkt ist mit Kosten verbunden.
Beginnend ab dem Jahr 2016 muss mit einer
Bauzeit von 3 Jahren gerechnet werden.
Das EU-Beihilferecht sieht zunächst zwingend
eine Technik- und Anbieterneutrale europaweite Ausschreibung vor. Aufgrund der
Komplexität kann dies nur über externe Beratung erfolgen, deren Kosten von ca.
150.000 € brutto zu 75% vom netto förderfähig sind.
Die Belastung für den Zweckverband und damit
für die Mitgliedsgemeinden beträgt letztlich 55.000 €. Hinzu käme ein Betrag in
Höhe von 35.000 €, der als Eigenkapital für den Zweckverband aufzubringen wäre
(Stammkapitaleinlage).
Alle Gemeinden erhalten gleichberechtigt
einen Anteil am Stammkapital, der die Gemeinden mit jeweils 1.666,67 € belasten
wird. Die Ausnahme bildet hier die Gemeinde Schönberg, die zwei Anteile
erwerben/erhalten wird.
Die Finanzierungsumlage für die Planungs-
bzw. Ausschreibungskosten schlagen pro Gemeinde mit etwa 2.619,05 € zu Buche,
wobei sich dieser Betrag durch die FAG-Mittel des Kreises reduzieren wird. Die
genaue Höhe ist noch nicht bekannt.
Herr Mönkemeier war gerade heute auf einer
Informationsveranstaltung des Breitbandkompetenzzentrums und die im Amtsbereich
angestrebte FTTB-Lösung, Glasfaser bis ins Haus, bietet zurzeit die
nachhaltigste Lösung.
GV Schadt möchte wissen, ob für weitere (Amts)Gemeinden die Möglichkeit besteht, zu einem späteren Zeitpunkt in den Zweckverband einzutreten? Laut Herrn Amtsvorsteher Mönkemeier ist ein späterer Einritt natürlich möglich, allerdings zu anderen Konditionen.
GV`in Pelny erkundigt sich nach dem Ausschreibungsinhalt. Diese erfolgt gebietsweise und die Anzahl der Anschlüsse ist auf das gesamte Gebiet bezogen. Das Ausschreibungsergebnis ist allerdings offen und könnte vom Ergebnis des IBV abweichen.
Hauseigentümer können zu einem Anschluss nicht herangezogen werden. Gewerbebetriebe werden nicht vorrangig behandelt. Der Baubeginn ist aufgrund der bevorstehenden EU-weiten Ausschreibung nicht früher möglich.
GV`in Finck erkundigt sich nach der Anschlussmöglichkeit im Außenbereich. Dies soll laut Amtsvorsteher Mönkemeier kein Unterschied sein. Die Anschlussmöglichkeit besteht zu 99 %. Ein Vorteil des Amtsbereiches ist die dicht bebaute Region.
GV Schadt erkundigt sich nach § 2 Absatz 2 des Vertrages. Ob es tatsächlich zu Beteiligungen an Gesellschaften kommen kann. Dies ist natürlich vom bereit gestellten Stammkapital, zusätzlichen Einlagen oder Gewinnen durchaus zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Weitere Fragen werden nicht gestellt. Herr Bürgermeister Gafert bittet um Abstimmung und verliest nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |