Beschluss:

Die Kurabgabe soll in der Hauptsaison 2,50 € und in der Nebensaison 1,50 € betragen.

Die Kalkulation erfolgt unter Einbeziehung der kurabgaberelevanten Aufwendungen für die Meerwasserschwimmhalle.


Amtsdirektor Körber erläutert die allen Mitgliedern vorliegende Vorlage zur Kalkulation der Kurabgabe zum Erhebungszeitraum 2016 sowie die voraussichtlich zweit weiteren Folgejahre. Er geht dabei auch auf die der Vorlage beigefügte ausführliche Kalkulation und die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Er führt des Weiteren aus, dass die Verwaltung bereits seit einigen Jahren empfohlen habe, die kur- und erholungsrelevanten Aufwendungen der Schwimmhalle mit in die Kalkulation einzubeziehen.

In der sich anschließenden intensiven Diskussion wird seitens der Fraktion Wir für Laboe für die Festlegung des kalkulatorischen Höchstsatzes geworben. Es sei nicht zu vertreten, dass den Laboerinnen und Laboern erhebliche Belastungen zugemutet würden, von den Gästen dies allerdings nicht beansprucht würde.

Für die Fraktion GRÜNE weist Frau Kuhn darauf hin, dass es auch soziale Aspekte gäbe und man durchaus auf die Familien mit geringerem Einkommen Rücksicht nehmen solle. Sie plädiert daher für eine Festlegung ausgehend von einem Kurabgabesatz in Höhe von 2,50 € in der Hauptsaison sowie 1,50 € in der Nebensaison. Man habe sich in der Fraktion jedoch Gedanken gemacht darüber gemacht, ob man nicht zusätzlich zur Ausweitung der Hauptsaison auch eine wenn dann auch geringere Gebühr in einer Wintersaison nehmen könne. Die Idee der Erhebung einer Wintergebühr wird in den Fraktionen unterschiedlich gewertet. Amtsdirektor Körber sagt zu, bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschuss eine rechtliche Einschätzung darüber zu erzielen, ob dies überhaupt möglich sei.

Weitergehende Anfragen hinsichtlich der Erwartungshaltung von Gästen hinsichtlich ganz konkreten Dienstleistungen bei Erhebung einer Wintergebühr seien in der Kürze der Zeit nicht zu beantworten, da es sich bei der Kurabgabe nicht um eine Gebühr im rechtlichen Sinne handele, sondern lediglich um einen Abgabenbeitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kur- und Erholungseinrichtungen.

Die Fraktion GAL plädiert für einen Abgabensatz in Höhe von 3,00 € bzw. 1,50 € in der Nebensaison.

Die CDU plädiert für die in der Vorlage ausgeführte Variante 3. Auf Antrag von Frau Eschenlauer findet in der Zeit von 20:35-20:48 Uhr eine Sitzungsunterbrechung statt.

 

Nach Ende der Sitzungspause wird zunächst Einvernehmen über den Ablauf der verschiedenen Anträge erzielt. Den Grundregeln folgend ist zunächst über den weitestgehensten Antrag abzustimmen.

 

Es wird zunächst über den Antrag der Fraktion Wir für Laboe abgestimmt (Kurabgabe Hauptsaison 3,70 €)

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 9

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Im Anschluss wird über den Antrag der Fraktion GAL (Kurabgabesatz Hauptsaison 3,00 €; Nebensaison 1,50 €)

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss, wobei Einigkeit darüber besteht, die Hauptsaison auf den 01.05.-30.09. auszuweiten, dass 25ig-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison sowie des 10-fachen des Tagessatzes in der Hauptsaison für Bootslieger zu erheben:


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Im Anschluss erfolgt eine Abstimmung darüber, wer grundsätzlich für die Einführung einer kurabgaberelevanten Wintersaison wäre.

Hierzu ergibt sich folgende Abstimmung:

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 2

Befangen: 0