Beschluss:

 

Die Gemeinde Prasdorf stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes „Breitbandzweckverband Probstei“ in der vorgelegten Fassung (4. Entwurf; Stand: 20.05.2015) nebst Anlagen zu. Die Verwaltung wird gebeten, diesen zur Genehmigung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird außerdem gebeten, die erforderlichen Vorarbeiten zur Erstellung eines Förderantrages für die Ausschreibungsleistungen sowie die Ausschreibung selbst parallel und begleitend vorzunehmen.

 

Zusatz:

Wenn sich die in der Anlage zur Verbandssatzung aufgeführten Geldbeträge wesentlich verändern sollten, wird Bgm. Gnauck dennoch legitimiert den Vertrag zu unterzeichnen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses der Gemeindevertretung bedarf.

 


Bürgermeister Gnauck stellt zunächst den Sachverhalt anhand der allen Gemeindevertretern vorliegenden sehr ausführlichen Sitzungsvorlage dar.

GV Breitfelder ergänzt die Ausführungen des Bürgermeisters. Zusammenfassend ergibt sich folgender Sachverhalt:

 

In der Ausgangssituation sah das Interessenbekundungsverfahren (IBV) eine Breitbandversorgung aller Gemeinden mit mind. 30 Mbit/s vor, wobei aber die Versorgung der Gebäude mit Glasfaseranschlüssen zugelassen wurde, um eine zukunftsfähige Breitbandversorgung zu gewährleisten.

 

Im Ergebnis gab es zwei Angebote, die sich im wirtschaftlichen sowie im technischen Ansatz unterschiedlich darstellen. Letztendlich empfehlen aber beide Anbieter die Versorgung der Gebäude mit Glaserfaser, sog. FTTB-Lösung, da dies langfristig die zukunftsfähige und wirtschaftlichste Lösung darstellt.

 

Das vorliegende, aber nicht bindende Angebot der FTTB-Lösung garantiert einen 5%-igen Pachtzins der Investitionssumme. Damit könnten die Finanzierungskosten des zu gründenden Zweckverbandes von erwarteten 20 Mio € über einen Zeitraum von etwa 25 Jahren gegenfinanziert werden. Kosten für den Betrieb und der Unterhaltung des Netzes fallen für den Zweckverband nicht an.

Die Infrastruktur des Netzes bleibt im Eigentum des Zweckverbandes und damit im Eigentum der Gemeinden. Nach Ablauf des Finanzierungszeitraumes erfolgt eine jährliche Ausschüttung der Pachtzinseinnahmen unter den gleichberechtigten Mitgliedern des Zweckverbandes.

 

Realisiert und damit finanziert werden kann dieses Projekt mit einer Startquote von 3.600 Kunden bzw. 3000 Hausanschlüssen, wobei im Aktionszeitraum Hausanschlüsse von der Grundstücksgrenze aus gesehen bis zu 20m kostenlos verlegt werden.

 

Beginnend ab dem Jahr 2016 muss mit einer Bauzeit von 3 Jahren gerechnet werden.

 

Das EU-Beihilferecht sieht zunächst zwingend eine Technik- und Anbieterneutrale europaweite Ausschreibung vor. Aufgrund der Komplexität kann dies nur über externe Beratung erfolgen, deren Kosten von ca. 150.000 € brutto zu 75% vom netto förderfähig sind.

 

Die Belastung für den Zweckverband und damit für die Mitgliedsgemeinden beträgt letztlich 55.000 €. Hinzu käme ein Betrag in Höhe von 35.000 €, der als Eigenkapital für den Zweckverband aufzubringen wäre (Stammkapitaleinlage).

 

Alle Gemeinden erhalten gleichberechtigt einen Anteil am Stammkapital, der die Gemeinden mit jeweils 1.666,67 € belasten wird. Die Ausnahme bildet hier die Gemeinde Schönberg, die zwei Anteile erwerben/erhalten wird.

Die Finanzierungsumlage für die Planungs- bzw. Ausschreibungskosten schlagen pro Gemeinde mit etwa 2.619,05 € zu Buche, wobei sich dieser Betrag möglicherweise durch in Aussicht gestellte FAG-Mittel des Kreises reduzieren ließe.

 

Bgm. Gnauck informiert über den Erhalt einer Email des Bürgermeisters der Gemeinde Köhn, Herrn Longk. Die Gemeinde Köhn wünscht sich, dass Beschlüsse der Verbandsversammlung mit 2/3 Mehrheit der Stimmen gefasst werden müssen. Hierzu bedarf es einer Erweiterung der Verbandssatzung, die auf der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung zu beschließen ist.

 

Es besteht Einklang, dass das Ergebnis des IBV eine Chance für die kleinen Gemeinden, eine zukunftsfähige Breitbandversorgung zu erreichen, ist und das zu einem durchaus finanzierbaren Anteil.

 

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0