Beschluss:

 

Die Gemeinde Fahren stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes „Breitbandzweckverband Probstei“ in der vorgelegten Fassung (4. Entwurf; Stand: 20.05.2015) nebst Anlagen zu. Die Verwaltung wird gebeten, diesen zur Genehmigung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird außerdem gebeten, die erforderlichen Vorarbeiten zur Erstellung eines Förderantrages für die Ausschreibungsleistungen sowie die Ausschreibung selbst parallel und begleitend vorzunehmen.


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage über den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung eines Zweckverbandes für den Breitbandausbau im Amtsbereich. Es findet eine ausführliche, kontroverse Diskussion über das Für und Wider eines solchen Vertrages statt.

 

Es soll im Nachgang mit der Verwaltung noch einmal geklärt werden, warum eine Kündigung nach § 15 Abs. 1 des vorgelegten Entwurfes der Verbandssatzung des Zweckverbands „Breitbandzweckverband Probstei“ nur mit einer Frist von 36 Monaten zum Jahresende möglich ist, und weitere Fragen zur Finanzierung und bezüglich des Ausscheidens sollen auch noch geklärt werden.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0