Im Auftrag der Gemeinde hat die Wehrführung der Gemeinde Brodersdorf einen Feuerwehrbedarfsplan (Stand 10. April 2015) erarbeitet und der Gemeindevertretung vorgelegt. Als Grundlage für die Erarbeitung des Bedarfsplanes diente eine vom Landesfeuerwehrverband zur Verfügung gestellte Vorlage - die sich am Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein orientiert.

Der Bedarfsplan wurde vom Wehrführer Punkt für Punkt vorgestellt und mit den Anwesenden ausführlich diskutiert. Änderungswünsche und Ergänzungen wurden während der Sitzung einvernehmlich besprochen und im vorliegenden Bedarfsplan abgeändert. Alle Änderungen erfolgten einstimmig.

Der Feuerwehrbedarfsplan soll künftig in einem Fünf-Jahres-Rhythmus auf Aktualität und einem möglichen Änderungs-/Fortschreibungsbedarf geprüft werden. Zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung soll der überarbeitete Plan vorgelegt und verabschiedet werden.