Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord zur Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst gem. § 30 Abs. 4 Brandschutzgesetz.


Gemeindevertreter Wendt stellt die Möglichkeit vor, die HFUK Nord mit der Entschädigung der nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0