Sitzung: 16.06.2015 Gemeindevertretung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord zur Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst gem. § 30 Abs. 4 Brandschutzgesetz.
Gemeindevertreter Wendt stellt die Möglichkeit vor, die HFUK Nord mit der Entschädigung der nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen.
Stimmberechtigte: |
8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |