Sitzung: 16.06.2015 Gemeindevertretung
Vorlage: STEIN/BV/099/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt bei
der Kommunalaufsicht des Kreises Plön die Überschreitung des in § 6 Abs.1 der
EntschVO geregelten Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen
Bürgermeisters nach § 1 Abs. 4 der EntschVO
um 30 % zu beantragen.
Zunächst wird kurz diskutiert, ob dieser
Tagesordnungspunkt vorab im Hauptausschuss beraten werden soll. Dies wird
als nicht notwendig erachtet. Gemeindevertreter Wollesen erläutert daraufhin
den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.
Seit 2014 bietet die Gemeinde Stein die Eheschließung am Steiner Strand
an. Die standesamtlichen Trauungen werden durch den ehrenamtlichen
Bürgermeister der Gemeinde Stein durchgeführt. Es wird pro Trauung ein Betrag
in Höhe von 600,00 € erwirtschaftet. In dem Preis für eine am Steiner Strand
durchgeführte Trauungszeremonie finden die Reisekosten und
Aufwandsentschädigung des Standesbeamten bereits Berücksichtigung. Es besteht
einhellig die Meinung, dass der zusätzliche Zeitaufwand des Bürgermeisters –
insbesondere aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen – entsprechend durch
eine Aufwandsentschädigung honoriert werden soll. Nach Prüfung der
Kommunalaufsicht des Kreises Plön ist es nicht zulässig, eine zusätzliche
Zahlung einer Entschädigung aufgrund der Entschädigungsverordnung (EntschVO)
für einen als Eheschließungsbeamten tätigen ehrenamtlichen Bürgermeister zu
leisten. Jedoch kann mit der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht eine
Überschreitung des in § 6 Abs. 1 der EntschVO geregelten Höchstsatzes der
Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters nach § 1 Abs. 4 der
EntschVO auf Antrag der Gemeindevertretung erfolgen.
Gemeindevertreter Drews stellt den Antrag bei der Kommunalaufsicht des
Kreises Plön die Überschreitung des in § 6 Abs.1 der EntschVO geregelten
Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters nach
§ 1 Abs. 4 der EntschVO um 30 % aufgrund der vorgenannten Erläuterungen
zu beantragen.
Stimmberechtigte: |
8 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |