Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung  beschließt bei der Kommunalaufsicht des Kreises Plön die Überschreitung des in § 6 Abs.1 der EntschVO geregelten Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters nach § 1 Abs. 4 der EntschVO  um 30 % zu beantragen.

 


 Zunächst wird kurz diskutiert, ob dieser Tagesordnungspunkt vorab im Hauptausschuss  beraten werden soll. Dies wird als nicht notwendig erachtet. Gemeindevertreter Wollesen erläutert daraufhin den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.

Seit 2014 bietet die Gemeinde Stein die Eheschließung am Steiner Strand an. Die standesamtlichen Trauungen werden durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Stein durchgeführt. Es wird pro Trauung ein Betrag in Höhe von 600,00 € erwirtschaftet. In dem Preis für eine am Steiner Strand durchgeführte Trauungszeremonie finden die Reisekosten und Aufwandsentschädigung des Standesbeamten bereits Berücksichtigung. Es besteht einhellig die Meinung, dass der zusätzliche Zeitaufwand des Bürgermeisters – insbesondere aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen – entsprechend durch eine Aufwandsentschädigung honoriert werden soll. Nach Prüfung der Kommunalaufsicht des Kreises Plön ist es nicht zulässig, eine zusätzliche Zahlung einer Entschädigung aufgrund der Entschädigungsverordnung (EntschVO) für einen als Eheschließungsbeamten tätigen ehrenamtlichen Bürgermeister zu leisten. Jedoch kann mit der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht eine Überschreitung des in § 6 Abs. 1 der EntschVO geregelten Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters nach § 1 Abs. 4 der EntschVO auf Antrag der Gemeindevertretung erfolgen.

Gemeindevertreter Drews stellt den Antrag bei der Kommunalaufsicht des Kreises Plön die Überschreitung des in § 6 Abs.1 der EntschVO geregelten Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters nach § 1 Abs. 4 der EntschVO  um 30 % aufgrund der vorgenannten Erläuterungen zu beantragen.

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0