Beratung über B-Plan Nr. 4 Gemeinde Höhndorf; Gesprächsvermerk 13/05/2015 zu Ausgleichsmaßnahmen für während des Planungsverfahrens zugeschütteten Teich im Planungsgebiet

Herr Jan Stoltenberg (Erschließungsträger) und Herr Thies Bötel (Veräußerer der Flächen) sind zu dem Termin erschienen. Herr Bötel legt zu Beginn kurz seinen Standpunkt dar:

 

Herr Bötel bedauert es, den Teich, vor der angekündigten Bestandsaufnahme durch einen Biologen, zugeschüttet zu haben und stimmt Ausgleichmaßnahmen zu. Als Alternative zu der im Gesprächsvermerk gegebenen Variante schlägt er vor, einen einzigen Teich jenseits des Regenrückhaltebeckens auf einer seiner Ackerflächen anzulegen. Dieser wäre dort auch gut mit Wasser versorgt, da mehrere Dränagerohre dort entlang laufen. Außerdem wäre der Bereich aufgrund schweren Bodens und großer Feuchtigkeit als Ackerland ohnehin weniger geeignet. Die im Gesprächsvermerk vorgeschlagene Fläche (die sogenannte Schweineweide) hält er für die Anlage von Teichen für zu trocken. Außerdem plane er, die Fläche demnächst zu veräußern und habe daher ein wirtschaftliches Interesse daran, dort keine bestandsgeschützten Biotope anzulegen.

Der Umweltausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Ausschussmitglied Bötel und Gemeindevertreter Stoltenberg verlassen aus Gründen der Befangenheit den Sitzungssaal.

 

Frau Franke fasst noch einmal den bisherigen zeitlichen Ablauf des Planungsvorgangs zusammen. In dem noch vorhandenen und dem zugeschütteten Gewässer wurden bei der Bestandsaufnahme Amphibien gefunden, nicht jedoch der Kammmolch, dessen Anwesenheit ein hinreichender Grund für ein Verbot der Verlegung des Gewässers gewesen wäre. Das Zuschütten des Gewässers wäre demnach nach der Bestandsaufnahme erlaubt gewesen. Es muss aber ein Ersatz in doppelter Ausfertigung geschaffen werden. Da es hierbei um den Amphibienschutz geht, werden 2 flache Gewässer von 150 bis 200 m² und 0.2 bis 1 m Tiefe ohne Zufluss aus Ackerflächen im unbeschatteten Bereich der Schweineweide vorgeschlagen. Die seitens Bötel vorgeschlagene Fläche jenseits des Regenrückhaltebeckens ist dafür nicht geeignet, da sie beschattet ist und ein Zufluss von mit Düngemitteln und Pestiziden belastetem Wasser aus Ackerflächen nicht verhindert werden kann. Frau Franke erinnert in dem Zusammenhang daran, dass schon in der unverbindlichen gemeindlichen Bauleitplanung von 1993 die sogenannte Schweineweide als schützenswerte Fläche ausgewiesen wurde.

In der sich anschließenden Diskussion einigt sich der Umweltausschuss darauf, die Ausgleichsmaßnahme wie im Gesprächsvermerk 13/05/15 skizziert zu fordern. Es sollen zwei Teiche mit 200 und 150 m² angelegt werden, um einerseits Ersatz für den zugeschütteten Teich zu schaffen und andererseits das schützenswerte Biotop im Bereich der Schweineweide vor einer Umgestaltung zu bewahren. Die Grenzen dieses Bereiches wurden festgelegt. Um Herrn Bötel die Bewirtschaftung

seiner landwirtschaftlichen Flächen nicht unnötig zu erschweren, soll ein ca. 20 m breiter Korridor zwischen dem Knick im Nordosten und der neuen Grenze der Obstwiese (=Schweineweide) verbleiben. Als Abgrenzung zum Ackerland im Nordwesten und zum Korridor nach Nordosten soll ein unbepflanzter Wall aufgeschüttet werden, zum Bebauungsbereich (Südosten) soll ein Zaun gezogen werden. Die südwestliche Seite ist bereits von einer Hecke begrenzt. Frau Franke wird in den nächsten Tagen, spätestens bis zur Einladung zur Sitzung des Bau- und Wegeausschusses am 30. Juni eine Skizze zu den geforderten Maßnahmen vorlegen, über den dann beraten wird. Noch vor der Sommerpause soll dann in der Gemeindevertretersitzung der B-Plan Nr. 4 beschlossen und zur Auslegung freigegeben werden.

Es wird noch kurz das Wirtschaftsgebäude im Planungsgebiet angesprochen. Frau Franke legt dar, dass in der Scheune Rauchschwalben brüten und sie auch als Fledermausquartier geeignet ist. Da eine Bauleitplanung nach §13a erfolgt muss dafür nicht zwingend Ersatz geschaffen werden. Herr Griesbach erklärt aber, dass in der bereits erteilten Abrissgenehmigung explizit eine Begehung vor dem Abriss gefordert wird und das Abrissunternehmen für den Schutz von brütenden Vögeln und Wochenstuben von Fledermäusen verantwortlich ist, den Abriss also gegebenenfalls in die Wintermonate verschieben muss.