Sitzung: 04.06.2015 Umweltausschuss
Beratung
über B-Plan Nr. 4 Gemeinde Höhndorf; Gesprächsvermerk 13/05/2015 zu
Ausgleichsmaßnahmen für während des Planungsverfahrens zugeschütteten Teich im
Planungsgebiet
Herr
Jan Stoltenberg (Erschließungsträger) und Herr Thies Bötel (Veräußerer der
Flächen) sind zu dem Termin erschienen. Herr Bötel legt zu Beginn kurz seinen
Standpunkt dar:
Herr
Bötel bedauert
es, den Teich, vor der angekündigten Bestandsaufnahme durch einen Biologen,
zugeschüttet zu haben und stimmt Ausgleichmaßnahmen zu. Als Alternative zu der
im Gesprächsvermerk gegebenen Variante schlägt er vor, einen einzigen Teich jenseits
des Regenrückhaltebeckens auf einer seiner Ackerflächen anzulegen. Dieser wäre
dort auch gut mit Wasser versorgt, da mehrere Dränagerohre dort entlang laufen.
Außerdem wäre der Bereich aufgrund schweren Bodens und großer Feuchtigkeit als
Ackerland ohnehin weniger geeignet. Die im Gesprächsvermerk vorgeschlagene
Fläche (die sogenannte Schweineweide) hält er für die Anlage von Teichen für zu
trocken. Außerdem plane er, die Fläche demnächst zu veräußern und habe daher
ein wirtschaftliches Interesse daran, dort keine bestandsgeschützten Biotope
anzulegen.
Der
Umweltausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Ausschussmitglied
Bötel und Gemeindevertreter Stoltenberg verlassen aus Gründen der Befangenheit
den Sitzungssaal.
Frau
Franke fasst
noch einmal den bisherigen zeitlichen Ablauf des Planungsvorgangs zusammen. In
dem noch vorhandenen und dem zugeschütteten Gewässer wurden bei der
Bestandsaufnahme Amphibien gefunden, nicht jedoch der Kammmolch, dessen
Anwesenheit ein hinreichender Grund für ein Verbot der Verlegung des Gewässers
gewesen wäre. Das Zuschütten des Gewässers wäre demnach nach der
Bestandsaufnahme erlaubt gewesen. Es muss aber ein Ersatz in doppelter
Ausfertigung geschaffen werden. Da es hierbei um den Amphibienschutz geht,
werden 2 flache Gewässer von 150 bis 200 m² und 0.2 bis 1 m Tiefe ohne Zufluss
aus Ackerflächen im unbeschatteten Bereich der Schweineweide vorgeschlagen. Die
seitens Bötel vorgeschlagene Fläche jenseits des Regenrückhaltebeckens ist
dafür nicht geeignet, da sie beschattet ist und ein Zufluss von mit
Düngemitteln und Pestiziden belastetem Wasser aus Ackerflächen nicht verhindert
werden kann. Frau Franke erinnert in dem Zusammenhang daran, dass schon in der
unverbindlichen gemeindlichen Bauleitplanung von 1993 die sogenannte
Schweineweide als schützenswerte Fläche ausgewiesen wurde.
In
der sich anschließenden Diskussion einigt sich der Umweltausschuss darauf, die
Ausgleichsmaßnahme wie im Gesprächsvermerk 13/05/15 skizziert zu fordern. Es
sollen zwei Teiche mit 200 und 150 m² angelegt werden, um einerseits Ersatz für
den zugeschütteten Teich zu schaffen und andererseits das schützenswerte Biotop
im Bereich der Schweineweide vor einer Umgestaltung zu bewahren. Die Grenzen
dieses Bereiches wurden festgelegt. Um Herrn Bötel die Bewirtschaftung
seiner landwirtschaftlichen Flächen nicht
unnötig zu erschweren, soll ein ca. 20 m breiter Korridor zwischen dem Knick im
Nordosten und der neuen Grenze der Obstwiese (=Schweineweide) verbleiben. Als
Abgrenzung zum Ackerland im Nordwesten und zum Korridor nach Nordosten soll ein
unbepflanzter Wall aufgeschüttet werden, zum Bebauungsbereich (Südosten) soll
ein Zaun gezogen werden. Die südwestliche Seite ist bereits von einer Hecke
begrenzt. Frau Franke wird in den nächsten Tagen, spätestens bis zur Einladung
zur Sitzung des Bau- und Wegeausschusses am 30. Juni eine Skizze zu den
geforderten Maßnahmen vorlegen, über den dann beraten wird. Noch vor der
Sommerpause soll dann in der Gemeindevertretersitzung der B-Plan Nr. 4
beschlossen und zur Auslegung freigegeben werden.
Es
wird noch kurz das Wirtschaftsgebäude im Planungsgebiet angesprochen. Frau
Franke legt dar, dass in der Scheune Rauchschwalben brüten und sie auch als
Fledermausquartier geeignet ist. Da eine Bauleitplanung nach §13a erfolgt muss
dafür nicht zwingend Ersatz geschaffen werden. Herr Griesbach erklärt aber,
dass in der bereits erteilten Abrissgenehmigung explizit eine Begehung vor dem
Abriss gefordert wird und das Abrissunternehmen für den Schutz von brütenden
Vögeln und Wochenstuben von Fledermäusen verantwortlich ist, den Abriss also
gegebenenfalls in die Wintermonate verschieben muss.