Wahlbeschluss:

Somit sind folgende Mitglieder in den Kulturbeirat gewählt (in Reihenfolge der erreichten Stimmen):

 

Name

Vorname

Stimmen

Losverfahren

Karper

Frank

16

 

Schmidt

Astrid

14

 

Voß

Stephanie

14

 

Kubatzki

Martin

13

 

Franke

Felix

11

 

Link

Maria

11

 

Tams

Helma

10

 

Haase

Marlen

8

1. Los, gewählt

Rohmann

Günter

8

2. Los, gewählt

 

Folgende Bewerber sind laut Wahlergebnis nicht gewählt und werden auf die Nachrückerliste gesetzt:

 

Name

Vorname

Stimmen

Losverfahren

Arp

Kirsten

8

3. Los, nicht gewählt

Bröcker

Uwe

3

 

 

Der Bewerber Herr Rudolf Radenhausen hat keine Stimme erhalten und wird gem. § 6 Abs. 3 der Satzung des Kulturbeirates der Gemeinde Schönberg nicht in die Nachrückerliste aufgenommen.

 

Alle Fraktionen und der Bürgermeister bedanken sich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für die Bereitschaft sich ehrenamtlich im neuen Kulturbeirat zu engagieren und freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.


Der Vorsitzende teilt mit, dass sich insgesamt 14 Bewerber für die Mitgliedschaft im neuen Kulturbeirat beworben haben. Davon seien zwei Bewerbungen verfristet eingegangen, so dass zwölf Bewerber zur Auswahl stehen. Der Bürgermeister schildert kurz das Wahlverfahren für den neuen Kulturbeirat. Jede/r Gemeindevertreterin und Gemeindevertreter besitzt bis zu neun Stimmen, die beliebig auf die zwölf Bewerber verteilt werden können. Die Wahl ist geheim. Die Auszählung wird durch den 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Seniorenbeirates Herrn Bernd Carstensen, dem Mitarbeiter des Amtes Probstei Herrn Stoltenberg, sowie dem Bürgermeister durchgeführt. Die Verkündung des Wahlergebnisses erfolgt gleich nach dem Wahlvorgang.

 

Sodann bittet Herr Mainz jedes Mitglied in Sitzreihenfolge, beginnend bei Herrn Ehlers, seine Stimmenabgabe in der dafür vorgesehenen Wahlkabine vorzunehmen. Der Bürgermeister überwacht das Einwerfen des gefalteten Stimmzettels in die Wahlurne.

 

Nach Beendigung des Wahlvorganges verliest Herr Mainz zunächst die auf die Bewerber entfallenen Stimmen. Er stellt fest, dass aufgrund der Stimmengleichheit zwischen den Bewerbern Kirsten Arp, Marlen Haase und Günter Rohmann ein Losentscheid gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung des Kulturbeirates erforderlich ist.

 

Der Bürgervorsteher übernimmt die Ziehung der Lose. Das erste Los entfällt auf die Bewerberin Marlen Haase, das Zweite auf Günter Rohmann und das Dritte auf Kirsten Arp.