Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt das Risiko der Mitglieder der FF Stoltenberg für im Rahmen des Feuerwehrdienstes entstandene oder sich verschlimmerte Gesundheitsschäden, die nicht den Kausalitätsanforderungen eines Arbeitsunfalls gemäß SGB VII § 8 entsprechen, über den Hilfsfonds der Gemeinden zu versichern.


Bürgermeister Schlünsen erläutert anhand eines Beispiels, dass Gesundheitsschäden von Feuerwehrangehörigen, die im Rahmen des Feuerwehrdienstes entstanden sind oder sich verschlimmert haben und nicht den Kausalitätsanforderungen eines Arbeitsunfalls gemäß SGB VII § 8 entsprechen, ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches aus einem gesonderten Fonds der Gemeinden entschädigt werden können. Die Kosten dieses Hilfsfonds, in dem dann alle Mitglieder der FF Stoltenberg versichert sind, richten sich nach Einwohnerzahl der Gemeinde und betragen für die Gemeinde 7,37 €.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0