Beschluss:

Die Gemeinde Krokau stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes für die Nachnutzung der Grundschule Krokau in der vorgelegten Fassung (4. Entwurf; Stand: 29.04.2015) nebst Anlagen zu. Die Verwaltung wird gebeten, diesen zur Genehmigung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Das nach erforderlicher Ausschreibung bereits ermittelte Architekturbüro Neu aus Preetz ist mit den weiteren zum Bau des Feuerwehrhauses erforderlichen Schritten zu beauftragen.

 


Auf Wunsch erläutert Amtsdirektor Körber die allen Gemeindevertretern vorliegende Vorlage zur Gründung des Zweckverbandes für die Nachnutzung der Grundschule Krokau.

Auf Nachfrage von Herrn Kiefer erläutert Herr Körber, dass die Satzung in der konstituierenden Sitzung seitens der Zweckverbandsversammlung beschlossen werden müsse und natürlich danach je nach Anlass und Wunsch der Verbandsversammlung geändert werden könne.

 

Es ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0